Aufwendungen für Auswärtstätigkeit

  • Guten Tag,


    ich habe im Jahr 2013 mehrere Dienstreisen ins Ausland gemacht.
    Teilweise sind mir die sog. Spesen bezahlt worden, teilweise aber auch nicht. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht der Betrag drauf den ich von der Firma bezahlt bekommen habe.


    Bei der Ermittlung der Pauschalen für Verpflegung im Programm steht folgendes:


    Pauschalen für Verpflegung (also das was ich nicht bekommen habe) 1452€
    Steuerfreie Verpflegungspauschale (lt. Lohnsteuerbescheinigung) 3972€


    Als Nachzahlung wird aber nur etwa 742€ ausgegeben.


    Wie kann das sein? müsste ich nicht mehr zurück bekommen?


    Gruß
    coke

  • Hallo,


    Hallo,


    ich interpretiere Angabe so, dass Sie mit dem Programm auf VMA von 1452 € gekommen sind. Ihrer Arbeitgeber hat Ihnen aber über 3800 € ausbezahlt. Also haben Sie zuviel bekommen. Die Differenz wird dann nachbesteuert.
    Geben Sie die 3972 € ein und schauen Sie sich, was dann passiert. Schauen sie in die Berechnung, welche Werte als Werbungskosten übernommen wurden. Ist eine Vermutung.



    Tschüss

  • Hallo,


    die 1452€ sind das was ich noch bekommen müsste wenn mein Arbeitsgeber es mir zahlen würde.
    Die 3972€ die mir mein Arbeitsgeber laut Lohnsteuerauszug bereits gezahlt hat habe ich ja auch im Ausland verbracht also nicht also Vorschuss oder so bekommen. Muss ich die Zeiten die ich vom Arbeitgeber schon bezahlt bekommen habe vielleicht auch noch irgendwo eintragen?

  • Hallo


    Ja, Sie müssen die Zeiten die der Arbeitgeber Ihnen bezahlt hat auch eintragen. Erst was darüber hinaus geht, hat ein Effekt. Bei solchen hohen Reisekosten könnte das FA nachfragen, wie die sich zusammensetzen. Deshalb sollten Sie Ihre Reisekosten dokumentieren.


    Tschüss


    Adam K.

  • Hallo,


    ich habe nun die Zeiten für die ich von meinem Arbeitgeber bereits Zahlungen erhalten habe auch eingegeben.
    Leider fehlt immernoch ein sehr großer Betrag zu dem was ich bekommen hätte wenn mein Arbeitgeber alles gezahlt hätte.


    Ich habe einmal ein paar Screenshots angehängt um es zu verdeutlichen.
    Die ersten beiden Einträge in der detailierten Erfassung habe ich bereits bezahlt bekommen. Die anderen zwei nicht.
    Sonst habe ich bisher keine Eingaben gemacht die die Berechnungen in dem Maße verfälschen könnten.


    Mal eine generelle Frage: Ist die Rückerstattung vom Finanzamt gleichzusetzen mit der Zahlung die vom Arbeitsgeber? Also werden z.B. genauso die 33€ pro Tag und die gleichen Zeiterahmen angesetzt bei der Berechnung der Einkommenssteuererklörung?


    Gruß
    coke

  • Hallo,


    Sie bekommen von FA grundsätzlich nichts 1:1 erstattet. Also bekommen sie nicht 1452 € vom Finanzamt zurück. Der Wert mindert nur die Summe, von der Ihre Einkommensteuer berechnet wird. Von der wird dann die Steuer berechnet.
    Um steuerliche Auswirkungen von z.B. Werbungskosten oder Sonderausgaben auszurechnen, können Sie als grobe Schätzung 30% nehmen. Hat etwas mit Grenzsteuersatz zu tun. Einfach googeln. Nehme ich von 1452 € die 30%, sind das 435 €. Das liegt nahe bei Ihrer Erstattung.


    Gruß


    Adam K.

  • Bedeutet das dadurch das mein Chef nun die "Spesen" nicht mehr zahlt ich im Prinzip finanziell weniger von den Dienstreisen haben als wenn er es zahlen würde?

  • Hallo,


    ich habe dazu nochmal eine Frage.
    Muss ich irgendeine bescheinigung oder Bestätigung von meinem Arbeitgeber haben das er in den gennanten Zeiträumen gezahlt bzw. nicht gezahlt hat? Sonst könnte ja eigentlich jeder Auslandstätigkeiten eintragen und sagen der Arbeitgeber hätte ihm keine Verpflegungskostenpauschale bezahlt.


    Gruß
    coke