Angabe bzw. Berechnung der Fahrtkosten bei Empfang von Trennungsgeld (§5)

  • Ich brüte gerade über der Berechnung meiner Steuer noch für 2012.
    Ich war von November 2011 bis Ende 2012 von meiner Stammdienststelle zu einem anderen Dienstort abgeordnet. Das ganze aus baulichen Gründen, daher also vorübergehend nicht mit dem Ziel einer Versetzung/Umsetzung.


    Ich erhielt monatlich Trennungsgeld immer in Form einer Vergleichsrechnung. Hier wurden die Kosten bei auswärtigem Verbleiben (Trennungsreisegeld, Übernachtungskosten) mit denen bei täglicher Hin- und Rückfahrt verglichen. Dabei habe ich immer die Kosten für die tägliche Heimfahrt erhalten. So wären beispielhaft die Kosten bei auswärtigem Verbleiben im Monat April bei 646€ und bei der täglichen Heimfahrt (welche ich auch faktisch durchführe) bei 207. Diesen Betrag habe ich dann monatlich erhalten (natürlich monatlich schwankend).


    In der Abrechnung steht unten auch immer steuerfrei zB 432€ und steuerpflichtig -225,08€.


    Meine Frage ist jetzt, wie ich das Ganze in der Steuererklärung einbaue. Gebe ich die Strecken ganz normal an und wenn ja was ziehe ich als Arbeitgeberleistung ab? Die Wegstreckenentschädigung? Wenn ja was mache ich dann mit der mir ja auch zustehenden Pauschale für die tägliche Abwesenheit?


    Oder muss ich das ganze eher bei Auswärtstätigkeit angeben?