Schuldzinsen ( Zinsen Darlehen PV Anlage )

  • Hallo,


    ich sitze gerade an meiner Einkommenssteuererklärung und möchte gerade unter der Anlage für Gewerbe meine Einnahmenüberschussrechnung machen.


    So weit, so gut. Alle Einnahmen bzw. erstattete MwSt. vom Finanzamt habe ich unter Einnahmen verbucht.
    Alle Ausgaben wie z.B. die Rechnung für den Elektriker, Versicherungen und die Anlage selbst + Abschreibung unter den Betriebsausgaben verbucht.


    Jetzt möchte ich gerne noch die Zinsen des Darlehens eintragen.
    Das mache ich ja unter den Schuldzinsen oder ?
    Muss ich die gezahlten Zinsen als Brutte oder Nettobetrag angeben ?


    Nehmen wir vereinfacht an, dass ich 119€ am 1.12 als Zinsen an die Bank zahle für das Darlehen.
    Trage ich das als Bruttobetrag an, dann rechnet das Programm 19€ als MwSt. aus. Ist das so richtig ?


    Da ich nur auf meinem Bankauszug sehe, dass ich 119€ an Zinsen gezaht hab, weiß ich nicht ob darin bereits eine MwSt. erhalten ist oder nicht. Das bringt mich gerade im Zusammenhang mit der Maske "Schuldzinsen" durcheinander.


    Ansonsten müsste das ja alles gewesen sein oder kann man noch etwas als Betriebsausgaben verbuchen in Bezug auf eine PV Anlage?
    Danke


    Mfg


    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Nehmen wir vereinfacht an, dass ich 119€ am 1.12 als Zinsen an die Bank zahle für das Darlehen. Trage ich das als Bruttobetrag an, dann rechnet das Programm 19€ als MwSt. aus. Ist das so richtig ?

    Dann sollte aber auch auf dem Bankbeleg die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen sein, denn i.d.R. sind solche Bankgeschäfte umsatzsteuerfrei. ;)

  • Dann sollte aber auch auf dem Bankbeleg die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen sein, denn i.d.R. sind solche Bankgeschäfte umsatzsteuerfrei.


    Miwe ... das stimmt ja auch !
    Das habe ich 50 x gemacht und nicht daran gedacht ...


    Es fängt an ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Aber wie löst man denn jetzt das Problem, dass das Steuersparbuch die Darlehenszinsen in Zinsen und Vorsteuer aufteilt, obwohl dies nicht zutrifft?


    Oder ist das egal, da es rechnerisch auf dasselbe hinausläuft, ob von den Einnahmen nun 119 Euro Schuldzinsen oder 100 Euro Schuldzinsen + 19 Euro Vorsteuern abgezogen werden?