Von der Buchung zum entsprechenden Anlagevermögen-Eintrag

  • Hallo!


    Ich bin absoluter Neuling und habe eine für euch vermutlich einfache Frage:


    Ich hole mir für mein Nebengewerbe alle Umsätze online, diese stehen dann voll ausgefüllt in meinen laufenden Buchungen.
    Das ist praktisch, man spart sich das Getippe. :)


    Nun ist es so, dass die meisten Buchungen Neuanschaffungen betreffen, weit über 1000 EUR. Diese müssen abgeschrieben werden.
    In der Buchung stehen aber noch die vollen Beträge, die man so nicht geltend machen kann. :|


    Jetzt weiß ich, dass man solche Dinge im Anlagevermögen einzutragen sind, und dann jährlich über einen Zeitraum abgeschrieben werden.
    Und hier fehlt mir nun das Wissen: Wie komme ich von einer bestehenden, laufenden Buchung zum passenden Anlagevermögen? Muss man alles doppelt eintippen? ?(


    Wenn mal der Eintrag im Anlagevermögen da ist, was passiert mit meinem existieren Buchungs-Eintrag? :huh: Der Geldbetrag muss ja neutralisiert werde oder so.


    Ich verstehe im Moment leider nicht, wie ich den Überblick über meine Buchungen (aus meinen Bankkonto geladen) und den Anlagevermögen behalte.
    Ich würde gerne einer bestehenden Buchung sagen können: Du musst abgeschrieben werden, auf Geschäftsausstattung... oder Sammelposten. Irgendwie so.



    Und wie ist es dann mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung:
    Da greift doch die Abschreibung nicht. Hier sollten doch meine Buchungen komplett sein (wegen der Verrechnung der vollen Umsatzsteuer-Beträge).





    Wie wäre hier insgesamt korrekt vorzugehen?
    Vielen lieben Dank im Voraus.


    VG
    Bernd

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Bernd!
    Anlagegüter werden im Bereich "Betriebsvermögen > Anlagevermögen" angelegt, gebucht und damit auch dem entsprechend abgeschrieben. Eine Zuordnung von laufenden Buchungen zu einem Anlagegut kann nicht hergestellt werden. Somit ist es fraglich, ob in diesem Zusammenhang die Verwendung der Bankumsätze sinnvoll ist.

    Mit freundlichen Grüßen


    Christoph Krieger
    (Support Steuer-Software)

  • Hallo Christoph!


    Danke für die Antwort. Ich dachte mir schon, dass es an dieser Stelle nur über die AV geht.
    Wäre aber sicherlich ein nettes Feature für die Zukunft, wenn man eine Online-Buchung direkt "umwandeln" könnte bzw. die Maske soweit möglich im AV übernehmen könnte :thumbsup:


    VG
    Bernd