Geringfügig Beschäftigten in sozialversicherungspfl. Beschäftig. umwandeln

  • Hallo,


    was muss ich machen, wenn eine vorher geringfügig beschäftigte Angestellte in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgestellt wird (im Kaufmann)? Die Meldungen an SVNet etc. habe ich bereits manuell erstellt. Wenn ich den Austritt nicht erfasse, wird sie nach wie vor als geringfügig beschäftigt angezeigt, da die Abrechnungsvorgaben noch so lauten. Ich möchte aber die bereits eingetragenen Daten von ihr weiter nutzen (nicht neu eingeben müssen).
    Geht das?


    Danke, Bobbie. :) :?:

  • Hallo Bobbie,


    ich denke, das geht. Geh mal in die Stammdaten des Mitarbeiters. Dort kannst Du unter Abrechnungsdaten das Beschäftigungsverhältnis als geringfügig beschäftigt mit einem Abrechnungsende versehen. Dann gibst Du das Datum für den Abrechnungsbeginn in der neuen Beschäftigungsart ein.
    Probier's aber erst mal im Testmandanten ;)
    Ab- und Abmelden hast Du ja schon durch, sagst Du - richtig?


    LG Chris

  • Hallo Chris,


    vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Leider kam ich nicht annähernd so schnell dazu, das von Dir Vorgeschlagene auszuprobieren.
    Ich hatte jetzt mal probehalber versucht einen Ein- und Austritt am selben Tag zu erfassen wegen Systemwechsel, das hat aber meiner Meinung nach nicht zum Erfolg geführt.
    Wenn ich nur für die geringfügige Beschäftigung einen Austritt erfasse, machte er mir den Mitarbeiter "zu", ich kann also nicht mehr ran (oder mache ich HIER einen Fehler?).


    Vielen Dank für Tips,
    Bobbie
    :|


    PS: An- und Abmeldung habe ich manuell über SV-Net gemacht.

  • Hallo,
    ich habe jetzt festgestellt, dass man nicht nur die Abrechnungsvorgaben ändern muss (hier habe ich für die geringfügige Beschäftigung den Austritt zum 31.12.2013 erfasst) sondern auch eine neue Beschäftigung anlegen muss (das ist im Reiter Stammdaten/Lohn- und Abrechnungsvorgaben bei den Beschäftigungsverhältnissen : NEU klicken).
    Allerdings hat dass Programm noch Probleme damit, dass zu der geringfügigen Beschäftifung die Januar-Abrechnung nicht stimm (leuchtet rot).
    Was muss ich jetzt hier noch machen?
    Vielen Dank!!!!! ?( ?(

  • Hallo Bobbie,
    ich denke, die Fehlermeldung resultiert aus der Eingabe des Austrittdatums, denn der MA ist ja weiter beschäftigt. Einfach, wie schon beschrieben über "neu/kopieren" die neuen Vorgaben per 01.01.2014 eingeben, dann *müsste* es eigentlich funktionieren...


    Viele Grüße


    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    danke für die Antwort.
    Ich verstehe jetzt den Vorgang nicht ganz. Der MA ist ausgetreten zum 31.12.2013 bei der geringfüg. Beschäftigung. Die neue Beschäftigung zum 1.1.2014 mit dem neuen Gehalt ist auch drin und richtig. Aus mir nicht ersichtlichen Gründen möchte das Programm aber auch für den Januar bei der geringf. Beschäftigung eine Erfassung von Abrechnungsdaten. Diese Abrechnung leuchtet rot auf und sagt mir, dass hier kein Lohnabschluß möglich ist.
    Was kann ich hier machen?
    Vielen Dank,
    Bobbie

  • Habe es endlich geschafft!
    Falls es jemanden interessiert: Ich habe das neu erstellte SV-Pflichtige Arbeitsverhältnis gelöscht, habe die erfasste Lohnabrechnung mit dem höheren Gehalt in 1/14 gelöscht (ich hatte für den Januar noch keinen Lohnabschluss gemacht). Dann Neustart mit Erfassung des Austritts zum 31.12.13, Erstellen einer neuen Beschäftigung für den selben Mitarbeiter, hier wird gefragt, ob die Vorgaben übernommen werden sollen. Die habe ich von geringfügig auf SV-pflichtig geändert, abspeichern und Erfassung des Januars - und plötzlich lief es ohne Fehlermeldung!!
    Ich hoffe, das bleibt so. Wäre ja schön, wenn die Woche mit 'nem Erfolgserlebnis endet.


    Schönes WE an alle,
    Bobbie.

  • Hallo Bobbie,


    bei einer Aenderung des Beschaeftigungsverhaeltnisse muss niemand entlassen und neu eingestellt werden.
    Es genuegt voellig die letzte "Abrechnungsvrogabe" zu kopieren und das Anfangsdatum als auch andere Eintraege (z.B. Vollzeit, Verheirate, Kinden etc) zu aendern.
    Aufpassen, dass das dort evtl geaenderte Gehalt nicht automatisch in die naechste Erfassung der Abrechnung uebernommen wird

  • Hallo,


    kann mir jemand weiter helfen? Ich habe genau das gleiche Problem. Mitarbeiter fing bei uns als geringfügig Beschäftigter an, wechselte dann aber bereits im nächsten Monat auf sozialpflichtig mit Gleitzone und 2 Monate später wurde er mit festem Gehalt eingestellt. Ich habe die Daten immer nur angepasst, den Mitarbeiter also nicht entlassen und neu eingestellt.


    Jetzt habe ich aber das Problem, dass der Mitarbeiter immer noch als "geringfügig" geführt wird, also nicht als sozialversicherungspflichtig. Die Abrechnungen selbst zeigen aber keine Fehler an. Aber ich bekomme auch keine Lohnsteuerbescheinigung, da geringfügig.


    Muss ich die Abrechnungen korrigieren und den Mitarbeiter doch entlassen und neu einstelle?


    Gruß
    Gisela

  • Hallo Maulwurf,


    ja, die Vorgaben geändert. Sie hier:



    Mitarbeiter fing am 18.03.2016 als Aushilfe an, wurde dann zum 01.04.2016 umgestellt auf Stundenlohn (Gleitzone) mit ca. 850 € sozialpflichtigem Einkommen, dann zum 01.07.2016 erhielt er keinen Stundenlohn, sondern einen festen Monatslohn über 950 €, der dann zum 01.09.2017 nochmals auf 1.350 € erhöht wurde.

  • Moin Gisela,


    ja richtig; und Du hattest ja schon geschrieben, dass die Abrechnungen auch nicht als fehlerhaft markiert waren, also müsste ja auch das Lohnkonto stimmen..


    Deshalb, und auch wie in den vorherigen Beiträgen beschrieben, müsste ja eigentlich kein Aus- und Neueintritt eingetragen werden :S , aber offensichtlich wird bei der Erstellung der LStbescheinigung nur die erste Abrechnungsvorgabe beachtet; insofern könntest Du natürlich probieren, nach der geringfügigen Beschäftigung den Austritt und Wiedereintritt als SV- und LSteuerpflichtige Beschäftigung einzutragen..
    Nicht sehr elegant :/ .. evtl. weis der Support ja mehr.


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo G.L.1964,


    ändert sich in einem Jahr das Beschäftigungsverhältnis von einem Minijob in eine reguläre Anstellung (unabhängig ob Gleitzone oder darüber), wird für das Jahr auch eine befüllte Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Insofern würde ich in Ihrem Fall eher noch nicht ganz korrekte Mitarbeiterstammdaten vermuten. Sie schreiben, dass die Abrechnungen keine Fehler anzeigen. Meinen Sie damit, dass kein Lohnmonat rot ist, oder haben Sie tatsächlich in den einzelnen Monaten die Zahlen, also die Steuern und Abgaben sowie den Auszahlungsbetrag, auf Richtigkeit überprüft?


    In den Abrechnungsvorgaben des Mitarbeiters sind zwei Reiter für Ihren Fall besonders wichtig: Zum einen der Reiter "Steuer". Hier sollte inzwischen die Lohnsteuerart "Lohnsteuerangaben liegen vor" eingestellt sein. Zum anderen sind unter dem Reiter "SV-Angaben" die Personengruppe und die Beitragsschlüssel anzupassen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Maulwurf,


    erst mal Danke für die Antwort. Der Support meinte eben, ich müsste den Aus- und Wiedereintritt erfassen, da es sonst mit der Lohnsteuerbescheinigung nicht klappt. Laut meinem Programm wird für den Mitarbeiter keine Lohnsteuerbescheinigung ausgegeben, da er geringfügig beschäftigt ist :(


    Nachdem ich aber den Mitarbeiter ab- und neu angemeldet habe, leuchtet alles nur noch rot auf bei den Abrechnungen. Da muss ich dann jede einzelne Abrechnung seit Mai 2016 korrigieren, da kein Gehalt übernommen wurde. Dies wollte ich eigentlich umgehen, da bis dato eigentlich alles richtig war.


    Jetzt häng ich erst mal in der Luft und weiß nicht so recht, was ich machen soll.


    LG
    Gisela

  • Hallo Herr Diel,


    hier mal die Mitteilung, die ich bei Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen erhalte, wo unser Mitarbeiter als "geringfügig" eingestuft wird und daher keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden kann.



    Ich bin der Meinung, dass alle Vorgaben richtig ausgefüllt sind. Hier der Screenshot zur Ummeldung am 01.04.2016 von geringfügig auf sozialversicherungspflichtig. Können Sie hier einen Fehler entdecken?


  • Also ich sehe da erstmal keine falsche Einstellung ( bis auf die Religionszugehörigkeit des Ehepartners, obwohl Steuerklasse 1 - aber das dürfte ja hier keine Rolle spielen).


    Du hast jetzt also den Aus-/Wiedereintritt erfasst und damit erfolgte die Ab- und Neuanmeldung. Wenn jetzt alle Abrechnungen ab April (?) als fehlerhaft gekennzeichnet werden, gibt es da noch einen anderen Hinweis im Protokoll? Ein Gehalt kann ja bei der Abrechnung nach Stunden nicht eingetragen werden..

  • Hallo Maulwurf,


    nein. Ich habe die An- und Abmeldung wieder rückgängig gemacht, weil alle Abrechnungen falsch waren.


    Ich hoffe, das auch ohne An- und Abmeldung hin zu bekommen, damit mir die manuelle Korrektur erspart bleibt (Lohn - Stunden hat er nur bis Ende Juni bekommen, danach Festlohn).


    Hast Du noch einen Tipp?


    Gruß
    Gisela

  • Sind denn zum damaligen Zeitpunkt die Abmeldung bei der Knappschaft und Anmeldung bei der AOK erstellt /gesendet worden?


    Obwohl es nun ja unterschiedliche Aussagen gibt, ob dieser Schritt tatsächlich notwendig ist, könntest Du nochmal prüfen, warum heute (nach den Meldungen), die Abrechnungen als fehlerhaft markiert werden (die einzelnen Monate im Lohnkonto oeffnen, dort wird ja dann die "Fehlerquelle" genannt)

  • Hallo Maulwurf,


    aktuell werden mir ja keine Fehlermeldungen angezeigt, da ich die Daten zurückgesichert habe und bis dato den Mitarbeiter nicht ab- und wieder angemeldet habe. Erst wenn ich dies tue, sind die Abrechnungen alle rot. Genau das möchte ich mir ersparen, wenn es auch anders geht. Aktuell wäre ja alles richtig, nur dass ich für den Mitarbeiter keine Lohnsteuerbescheinigung bekomme und er irgendwie als "geringfügig" bei mir geführt wird.


    Auch die Abmeldung von der Knappschaft und die Anmeldung bei der AOK wurden gemacht und sind ersichtlich:



    Gruß
    Gisela