WISO Steuer-Sparbuch 2013 neu installiert / kann Bescheid vom FA nicht abrufen

  • Hallo,


    auf meinem alten PC habe ich im Herbst meine E-Steuer 2012 (mit dem Steuersparbuch 2013) erfolgreich fertig gemacht und auch abgesendet.
    Letzte Tage gab es den Bescheid vom FA, den ich nun in 2-3 Punkten nochmal durch das Programm gegenchecken möchte (weils Abweichungen gibt).
    Nun habe ich auf meinem neuen PC das Steuersparbuch 2013 wieder installiert (inkl. aller angebotenen Updates) und auch erfolgreich meine Daten der damaligen Steuererklärung aufgerufen.
    Nur leider gibts jetzt den Punkt "Steuerbescheid elektronisch abrufen" nicht!!!
    Die Software möchte vielmehr meinen letzten Stand der Steuererklärung elektr. hochladen.


    Was kann ich da tun? Sollte ich meine Daten nochmal hochladen? Das dürfte ja nix ausmachen?!
    Kommt danach automatisch auch das Angebot, den Steuerbescheid vom FA elektr. abzurufen? Oder gibts einen anderen Weg?
    Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrück habe ;)


    Gruß,
    Lille-Bror

    • Offizieller Beitrag

    auf meinem alten PC habe ich im Herbst meine E-Steuer 2012 (mit dem Steuersparbuch 2013) erfolgreich fertig gemacht und auch abgesendet.

    Elektronisch, oder? :S

    Nun habe ich auf meinem neuen PC das Steuersparbuch 2013 wieder installiert (inkl. aller angebotenen Updates) und auch erfolgreich meine Daten der damaligen Steuererklärung aufgerufen.
    Nur leider gibts jetzt den Punkt "Steuerbescheid elektronisch abrufen" nicht!!!

    Die Aussagen in den beiden Sätzen widersprechen sich. Es sei denn, Du meinst mit "Daten der damaligen Steuererklärung aufgerufen", daß Du Deinen mit dem Steuer-Sparbuch damals erstellten Steuerfall bzw. die Datei dazu öffnen konntest.
    D.h. dann, daß Dein Erfolg sich in Grenzen hält. Du hast nicht den Datenbestand zum Zeitpunkt nach Abgabe der Steuererklärung wiederhergestellt, sondern davor.


    Was kann ich da tun? Sollte ich meine Daten nochmal hochladen?

    Nein, das ist in dem Fall sinnlos.


    Das dürfte ja nix ausmachen?!

    Doch, tut es. Das FA wird sich fragen, warum Du nochmal Deine Erklärung einreichst, obwohl der Bescheid dazu schon rausgegangen ist? Und Du erreichst damit letztendlich auch nichts.


    Kommt danach automatisch auch das Angebot, den Steuerbescheid vom FA elektr. abzurufen?

    Nein.

  • > Ja, elektronisch, sonst bräcute ich ja die Sparbuch-Software kaum ;)


    > Ja, in der Tat habe ich meine Datei aufgerufen, wie ich sie unmittlbar vor dem Versenden abgespeichert hatte (was kan man da missverstehen?)


    > Mein Hochladen dürfte dem FA m.E. zunächst mal völlig egal sein, weil ich denen ja nicht mitteile, dass sie DIESE DATEI VON MIR abrufen sollen. Soweit mir bekannt, könnte ich jeden Tag 5 Dateien hochladen, die nach einer Zeit X verfallen, wenn ich dem FA nicht mitteile, dass ich die Datei XYZ als Steuererklärung des Jahres 201? eingereicht hätte?! Richtig?



    Vermutlich bin ich nicht der erste (und auch nicht der letzte), der in den 3-4 Monaten, die das FA für die Bearbeitung benötigt, einen neuen PC einsetzt bzw. evtl. auch den alten PC neu aufsetzt. Da soll es echt keine Möglichkeit geben? Wie gesagt, ich habe meinen "Steuerfall", unmittelbar VOR VERSENDUNG ans FA abgespeichert und andererseits liegt der Steuerbescheid vom FA in elektronischer Form ebenfalls vor (die entspr. Mail habe ich vom FA bekommen!).

    • Offizieller Beitrag

    Ja, elektronisch, sonst bräcute ich ja die Sparbuch-Software kaum

    Wer sagt das?
    Steuer-Software gab/gibt es schon lange vor ELSTER. Die elektronische Abgabe setzt zwar zwingend eine entsprechende Software mit ELSTER-Schnittstelle voraus, aber nicht umgekehrt. Man kann immer noch in Papierform einreichen oder die Software dazu benutzen, um zu ermitteln, ob man abgegeben sollte usw.


    Ja, in der Tat habe ich meine Datei aufgerufen, wie ich sie unmittlbar vor dem Versenden abgespeichert hatte (was kan man da missverstehen?)

    Von "unmittelbar vor dem Versenden" war bisher keine Rede und da liegt auch das Missverständnis Deinerseits: Du benötigst die Datenbankversion nach dem elektronischen Versand, denn wie Du diversen Beiträgen dazu im Forum entnehmen kannst, sind darin die notwendigen Daten zum Abruf gespeichert. Die Datenbank vor dem Versand nützt Dir für den Abruf garnichts.


    > Mein Hochladen dürfte dem FA m.E. zunächst mal völlig egal sein, weil ich denen ja nicht mitteile, dass sie DIESE DATEI VON MIR abrufen sollen. Soweit mir bekannt, könnte ich jeden Tag 5 Dateien hochladen, die nach einer Zeit X verfallen, wenn ich dem FA nicht mitteile, dass ich die Datei XYZ als Steuererklärung des Jahres 201? eingereicht hätte?! Richtig?

    Nur, wenn Du mit ELSTER ohne Signatur abgibst. Wenn Du per ELSTER mit Signatur abgibst, kann es höchstens sein, daß noch zwingend notwendige Belege in Papierform eingereicht werden müssen, aber das kann auch völlig ohne sein.


    Vermutlich bin ich nicht der erste (und auch nicht der letzte), der in den 3-4 Monaten, die das FA für die Bearbeitung benötigt, einen neuen PC einsetzt bzw. evtl. auch den alten PC neu aufsetzt. Da soll es echt keine Möglichkeit geben? Wie gesagt, ich habe meinen "Steuerfall", unmittelbar VOR VERSENDUNG ans FA abgespeichert und andererseits liegt der Steuerbescheid vom FA in elektronischer Form ebenfalls vor (die entspr. Mail habe ich vom FA bekommen!).

    Und die Verknüpfung von beiden steckt in der Datei nach der Abgabe, die Du scheinbar nicht mehr hast.


    P.S.: Bitte schau Dir mal an, was die Forenregeln zum Schreiben in GROSSBUCHSTABEN sagen. Ich kann Texte auch so sehr gut erfassen, mußt mich nicht anschreien. :whistling: