Umsatz-Vorsteuer Aufhebung ergibt keine Nullsumme

    • Offizieller Beitrag

    Die Umsatzsteuer aus den Feldern Kennziffer 89 93 95 94 sollte auf Grundlage der abgeschlagenen Cent Beträge berechnet werden. Im Feld KZ 98 96 stimmt diese Grundlage nicht.
    Im Feld KZ 61 Abziehbare Vorsteuer wird als Grundlage der genaue Rechnungsbetrag genommen (statt ohne Cents zu rechnen). Dadurch kommt es dann nicht zum korrekten Nullsummenspiel bei reverse charge bei innergemeinschaftlichen Rechnungen.


    Als anschaulicher Nachweis im Bild wurden für jede Kennziffer Eingangsrechnungen über 1000,99(!!) € angelegt.
    Man sieht wie unterschiedlich korrekt die 7 % 16 % oder 19 % Berechnung nicht immer auf Basis 1.000,-- € erfolgen.


    Grundlage war für jedes Feld KZ eine Eingangsrechnung über 1.000,99(!!) €


    Das konkrete Fallbeispiel ist sehr anschaulich:
    Eingangsrechnung 1000,99 € über Konto 3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und Umsatzsteuer ergibt kein Nullsummenspiel!! Man läßt sich 19 Cent vom FA auszahlen.



    • Offizieller Beitrag

    Huhu Samm,


    Hast Du vergessen, dass die Umsatzsteuervoranmeldung nur den Charakter einer Vorauszahlung hat und zwingend die Umsatzsteuererklärung nachfolgen muss?


    Die Abrundung ist durch die Finanzverwaltung gewollt und passiert in allen Voranmeldungen, und auch in der Umsatzsteuererklärung am Jahresende- sie ist insoweit nicht zu beanstanden, wie die Differenz zu einem Vorteil für den Steuerpflichtigen führt- was Sie immer tut.


    Das genannten Differenzen werden übers Jahr aufgeholt, so mag die Differenz aus einem 13b Umsatz 1.000,99 Euro mit oder ohne Nachkommastelle eine Differenz 0,19 Euro betragen, wird aber durch die Addition der vollen Umsätze und der Zusammenfassung in der entsprechenden Jahresumsätze nie höher als 0,19 Euro (0,99 * 19% = 0,19 Euro).


    Oder um Dein Beispiel bis zur Jahreserklärung weiter zu führen:
    Hat man beispielsweise den genannten 13b Umsatz in Höhe von 1.000,99 Euro fortfolgend monatlich, führt das zu einer monatlichen Erstattung von 0,19 Euro (VZ SOLL: 12 x 0,19 Euro = 2,28), aber die Umsatzsteuerjahreserklärung hebt diesen Vorteil wieder auf.


    12 x 1.000,99 Euro = 12.011,88 Euro
    Vorsteuer aus der vollen Summe: 2.282,26 Euro
    Umsatzsteuer aus der abgerundeten Summe: 2.282,09 Euro
    Zwischensumme: - 0,17 Euro
    VZ- SOLL = -2,28 Euro
    Nachzahlung: 2,11


    Die Rundungsdifferenz vermindert sich in diesem Falle auf 0,17 Euro. Ein Vorteil, auf den man freiwillig nicht verzichten muss (wer den Pfennig nicht ehrt...).
    Die Nachzahlung ist klein genug, um nicht das Sparguthaben anzutasten.



    Ob es trotzdem technisch möglich ist, die Abrundung und die entstehende Differenz zu umgehen, dem möchte ich nicht vorgreifen, Elster ließe es bei direkter Eingabe nicht zu, Datev aber rundet, sodass es zu keiner 13b Differez führt.

    • Offizieller Beitrag

    Huhu Samm,


    Hast Du vergessen, dass die Umsatzsteuervoranmeldung nur den Charakter einer Vorauszahlung hat und zwingend die Umsatzsteuererklärung nachfolgen muss?

    Bin ich eine Eule? ein Uhu? Ist doch Ostern - Du dickes Ei!


    Aber sicher habe ich völlig vergessen, daß man auch eine Umsatzsteuerklärung abgeben muß. Ist die echt zwingend - ja?


    Aber bei Finanzamtsformularen hinterfrage ich nicht ob's das Sinn macht. Ist nur eine Entdeckung von Ungereimheiten und an Ostern kann auch ein Uhu mal ein Ei legen. Bei Lexware soll es korrekt sein, erinnere ich mich gelesen zu haben.

    • Offizieller Beitrag

    Was heißt korrekt?


    Streng genommen ist es so korrekt, wie Buhl es macht. Es orientiert sich streng am Formular - Lexware dagegen bescheißt den Nutzer um bis 0,19€ im Jahr [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_erschreckt.gif]