Problem bei der Abgabe - Unterstützung Bedürftiger -> Fehlerhinweis Opfergrenzenberechnung

  • Hallo Tom ...


    Das ist hier kein Ratespiel ...


    ... welche Fehlermeldung kommt denn
    ... besser wäre noch ein Screen
    ... hast Du Dich mal mit der Opferbegrenzung beschäftigt


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Einfach mal ins Blaue hinein zur vermutlichen Lösung verschoben. Bitte künftig auch einmal die erweiterte Forensuche bemühen.

    • Offizieller Beitrag

    Oder anders formuliert: das Nutzer-helfen-Nutzer-Forum funktioniert so, daß man sein Problem so genau wie möglich und so detailliert wie nötig (unter Beachtung der eigenen Ansprüche an den Datenschutz) schildert und dann wird sich zeigen, ob ein anderer User helfen kann. Man fragt nicht vorher, wer Lust hat ;)

  • Lieber miwe4, ist ja alles gut und schön, was Sie da antworten. Ich muss aber meine Steuerrückerstattung angeben, richtig? Und sobald ich dies tue kommt diese Fehlermeldung. Und was tue ich dann bitte? NICHTS ... ich würde meine Steuererklärung sehr gerne via eLSter abgeben, aber so funktioniert das nun leider nicht...das nervt ganz schön.

  • Hallo,


    ich verstehe den Lösungsweg scheinbar nicht. ich habe ebenso Einträge unter BAFöG & Mini-Job. müssen die dann jetzt raus aus "Angaben zur Ermittlung des Nettoeinkommens 2013 bei Unterstützung Bedürftiger" oder wie war das gemeint? ich habe keine Abgaben, noch Einkünfte an oder von Bedürftigen...
    ich muss mich wohl kaum selbst als "Ich zahle an mich" eintragen oder? selbst, wenn ich das wollte - 0 Euro akzeptiert die Software nicht.^^


    schonmal Dank im Voraus. :)

    • Offizieller Beitrag

    ich habe ebenso Einträge unter BAFöG & Mini-Job. müssen die dann jetzt raus aus "Angaben zur Ermittlung des Nettoeinkommens 2013 bei Unterstützung Bedürftiger" oder wie war das gemeint?

    Du beantwortest Dir die Frage doch selber:

    ich habe keine Abgaben, noch Einkünfte an oder von Bedürftigen...

    Wenn Du keine Unterhaltsaufwendungen an jemanden leistest, ist da auch nichts einzutragen. Das dient in Unterhaltsfällen nur der Berechnung des verfügbaren eigenen Einkommens zwecks Berechnung der sogenannten Opfergrenze.


    Steht sowohl hier im Thread als auch im Steuer-Sparbuch konkret beschrieben.

  • Sehr geehrte WISO, warum verlangt die Steuersoftware, bei der "Steuerabgabe", dass ich den Punkt "Unterstützung Bedürftiger" ausfülle, obwohl ich niemanden zur Unterstützung habe?
    Können Sie mir, bitte, dies erklären.
    Es gibt auch keinen Punkt, wo ich es erklären kann, dass ich niemanden habe.
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüssen
    Gerdes Bernhard

  • hmm, klingt recht plausibel... :)


    wenn ich noch fragen darf: trage ich BAföG & MIni-Job dann bei "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung" ein?
    das Handbuch, dass es zur CD gab, ist ja ganz süß. doch ist es eher ein Leitfaden bezüglich einem 'Grunddurchlauf' durch die Software für Leseunfreudige, doch beantwortet es keineswegs meine Fragen - nicht Ansatzweise.


    bis dahin, danke. :)

    • Offizieller Beitrag

    Wiederum zum Thema und zur Lösung verschoben. Bitte auch einmal die Hinweise und Beschreibungen des Programms genau lesen. Und wenn man sich hier auf Hinweise bezieht, sollte man die auch als Screen anhängen, damit interessierte Hilfeleister erkennen können, um was es im Zweifel genau geht. Die erweiterte Forumssuche ist auch schon mal hilfreich.


  • Danke Ole!


    Da wäre ich im Leben nicht drauf gekommen...
    Auch wenn der Fehler auf unserer Seite des Bildschirms sitzt (weil Daten an der falschen Stelle eingegeben wurden) so ist die Fehlermeldung doch sehr irreführend :)

  • Hallo,
    ich möchte meine Einkommenssteuerklung 2013 abschicken, aber das Programm sagt immer das, wenn ich sie abgeben will:


    Unterstützung Bedürftiger
    Angaben zu Einnahmen und Zahlungen für die Opfergrenzenberechnung sind nur erforderlich, wenn Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geleistet wurden.
    Elster meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem fehlenden Wert 'Opfergrenzenberechnung: Einnahmen und Zahlungen des Steuerpflichtigen, der Unterstützungsleistungen für bedürftige Personen beantragt und für die die Opfergrenze bei der Berechnung der abzugsfähigen Unterstützungsleistungen zu prüfen ist: Bafög: Betrag'.


    Ich habe 2013 Unterhaltsvorschuß für meine Kinder erhalten, habe jetzt aber hier im Forum gelesen, dass ich diesen nicht mit angeben muß. Wenn man diesen Button dann anklickt, landet man auf Unterstützung Bedürftiger - Unterstützter Haushalt. Muß man es also doch angeben oder ist hier etwas anderes gemeint? Hier soll man doch allgemeine Ausgaben angeben und keine Einnahmen (wenn man den Unterhaltsvorschuß als diesen werten kann ;)) Bafög haben wir auch nicht beantragt.


    Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich hier machen muß, um weiter zu kommen?


    Herzlichen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Zur wahrscheinlichen Lösung bei ähnlich lautendem Sachverhalt verschoben. Bitte künftig auch einmal die Forensuchfunktion nutzen.

  • Moin.
    Ich bekomme einen Fehler nicht weg.
    Ich soll unbedingt Angaben zu unterstützenden bedürftigen Personen machen, obwohl ich damit ansich nix am Hut habe.
    Siehe Anhang.
    Wie bekomme ich das weg und wovon hängt es ab diese Meldung zu bekommen?
    Ich muss schon seit Donnerstag die Erklärung abgeben und kriege sie aber nicht raus da der Fehler den Versand verhindert.
    danke