Hallo!
kann ich die Summe der erhaltenen öffentlichen Fördermittel gleich von der Summe der Herstellungskosten abziehen um die richtige Bemessungsgrundlage für die erhöhte Abschreibung nach § 7h EStG zu erhalten?
Bzw.: wie ist die korrekte Berrechnung der Afa, wenn ich in den Genuß öffentlicher Fördermittel komme und gleichzeitig die erhöhte Abschreibung für Anschaffung-und Herstellungskosten einer Immobilie § 7h EStG in Anspruch nehmen kann ?
Sind öffentliche Fördermittel Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Afa zu §7h EStG
- tenna
- Erledigt