Zusätzliche Einnahmen

  • Guten Tag,


    Ich habe eine Frage zur Berechnung.


    Folgender Fall, ich bin Angestellter mit einem Jahresbrutto Einkommen von 45 t€. Nun habe ich in 2013 für ein Unternehmen ein Gerät gebaut. Der Lohn dafür betrug 850€, die Materialien wurden mit vom Unternehmen zur Verfügung gestellt. Auf der Rechnung wurde natürlich keine MwSt ausgewiesen. Deshalb war ich im letzten Jahr beim FA und habe mich dazu beraten lassen. Hier sagte man mir ich müsse mit ca. 20% Nachzahlung an das FA rechnen. Die kosten von 850€ sollte ich ganz oben in Anlage G eintragen und die Rechnung der Steuererklärung beilegen.


    Nun habe ich das ganze in der Wiso Steuer Software eingetragen und musste feststellen, das ich ca. 40% Abzüge dieser 850€ habe. Also ca. 330€. Kann das sein? Mir kommt dieser Betrag viel zu hoch vor. Oder habe ich irgendwo etwas falsch eingetragen?

    • Offizieller Beitrag

    Fa meint EÜR zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Bei einer einmaligen Aktion könnte man ggf. auch sonstige Einkünfte § 22 Nr. 3 EStG in Erwägung ziehen.


    Bei der steuerlichen Auswirkung kommt immer die Progression des Steuertarifs zum Tragen.