Finanzamt fordert Unterlagen an

  • Hallo,


    habe im Dezember für meine Freundin ihre Einkommensteuererklärung für die Jahre 2010 - 2012 gemacht. (mit jeweiligen WISO Steuerprogramm und per Elster verschickt)
    Zur Abgabe ist sie nicht verpflichtet, da Sie jedoch einige Bewerbungsgespräche in den Jahren hatte wo sie weitere Strecken zurückgelegt hat soll sie sich das Geld nun natürlich so zurückholen.
    Nun fordert das Finanzamt laut Schreiben an:


    - sämtliche Belege
    - Ermittlung der Fahrtkosten
    - Aufstellung über die Verpflegungsmehraufwendungen



    Was ist denn überhaupt mit sämtliche Belege gemeint?
    Zur Ermittlung der Fahrtkosten konnte ich nun auch nur eintragen wo meine Freundin überall war und dementsprechend habe ich für dafür die Verpflegungspauschalen für die jeweiligen Stunden genommen.
    z.B. hab ich hier eine Gesamtstrecke bei einem Bewerbungstermin von 1100 km, Pauschale für Verpflegung min. 24 Stunden dafür gewählt. Spricht doch nichts gegen, oder?
    So hab ich das dann jeweils für alle anderen Termine auch gemacht, mal waren es dann halt auch 8 oder 14 Stunden.


    Ich weiß nicht was die nun von uns wollen. Belege wo sie was gegessen hat haben wir nicht. Auch haben wir nichts schriftliches von den Firmen wie z.B. eine Absage.
    Sollte man nun irgendwie ein Schreiben aufsetzen? Was sollte man dann schreiben? Die Frist zur Erledigung geht bis zum 3. März.
    Ich hatte so einen Fall auch schon mal bei mir selbst vor ca. 2 Jahren, hatte dann einfach nicht auf das Schreiben reagiert und am Ende haben die mir trotzdem so gut wie nichts gestrichen.


    Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.


    Vielen Dank im voraus!


    Beste Grüße
    TripleM

  • Und wenn sie nun, wie bereits geschrieben, sowas nicht hat? Sprich Absagen der Firmen in schriftlicher Form oder sonstwas.
    Die rufen ja heutzutage meist direkt an und schreiben nicht noch hin und her.

    • Offizieller Beitrag

    Es wird ja wohl schriftliche Terminzusagen geben. Und bestätigt wird die tatsächliche Wahrnehmung dieser Vorstellungstermine doch i.d.R. auch, alleine schon für die Arbeitsagentur. Und für glaubhaft zu machende tatsächliche Fahrtkosten gibt es ja auch Belege öffentlicher Verkehrsmittel bzw. Tanknachweise, insbesondere bei Gesamtstrecken für einzelne Bewerbungen von 1100km.

  • Es muss doch Einladungen der Firmen geben!
    Fahrtkosten müssen glaubhaft gemacht werden (z. B. anhand von Routenplanern, macht das FA auch) und bei Verpflegungspauschalen von mindestens 24 Stunden müssen Übernachtungskosten angefallen sein! Bei einer "normalen"Bewerbung ist man doch nicht länger als 24 Stunden unterwegs!
    Die Pauschalen können angesetzt werden, wenn die jeweilige Dauer mindestens benötigt wurde (also mehr als 8 Stunden, mehr als 14 Stunden, mehr als 24 Stunden).
    Als Nachweis der Fahrten dienen z.B. Fahrkarten der Öffentlichen Verkehrsmittel, bei einem PKW kann z. B. über Tankrechnungen von der gefahrenen Strecke am Tag der Vorstellung ein guter Nachweis sein!


    Alle Angaben müssen glaubhaft gemacht werden - das ist der Zweck der geforderten Unterlagen