Hallo,
ich kann die fiktive Berechnung (bei Zusammenveranlagung) des 'Anteils der Ehegatten am Erstattungsbetrag' nicht mehr finden in der Verion 2014.
War immer sehr hilfreich, um Ehestreitigkeiten aus dem Weg zu gehen
Anteil der Ehegatten am Erstattungsbetrag nicht mehr berechenbar?!
- sepplmann
- Erledigt
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ich kann die fiktive Berechnung (bei Zusammenveranlagung) des 'Anteils der Ehegatten am Erstattungsbetrag' nicht mehr finden in der Verion 2014.
Da gibt es nach wie vor verschiedene Möglichkeiten: z.B. über die Berechnung (Strg + B) und da im Vergleich der Veranlagungsarten oder auch unter 3. Steuererklärung abgeben -> Wahl der Veranlagung
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Hallo Billy,
das ist etwas anderes. Was Du meinst ist nur die Veranlagungsart, bei meiner Frage ging es um die Zusammenveranlagung und welchen Betrag jedem Ehepartner davon 'zusteht'.
In der Version 2013 stand z.B. vom Erstattungsbetrag bekomme ich Summe X (=44,57 Prozent) und meine Frau Betrag Y (=55,43 Prozent). -
Also das aus der Kommentierung zur Steuerberechnung des Steuer-Sparbuchs? Hat mich eigentlich nie interessiert. Schon mal beim Support nachgefragt?
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das ist etwas anderes. Was Du meinst ist nur die Veranlagungsart, bei meiner Frage ging es um die Zusammenveranlagung und welchen Betrag jedem Ehepartner davon 'zusteht'.
Das hängt aber miteinander zusammen, wenn ich das richtig sehe. Die Prozentzahlen sollten sich doch aus den Berechnungen für die Veranlagungsarten ergeben, oder?
In der Version 2013 stand z.B. vom Erstattungsbetrag bekomme ich Summe X (=44,57 Prozent) und meine Frau Betrag Y (=55,43 Prozent).
Ich habe mir das mal für den Musterfall in Steuer-Sparbuch 2013 angeschaut und kann die Prozentzahlen ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. In der Größenordnung schon, aber doch nur mit deutlichem Unterschied.
Und dann gibt es ja eine Änderung in der von mir geanannten Berechnung: im Steuer-Sparbuch 2014 wir bei den Berechnungen unterschieden zwischen mit und ohne Antrag auf hälftige Verteilung. Das sollte sich ja auch noch auf die Prozentsätze auswirken. Vielleicht hat man es deshalb weggelassen... -
Hat mich eigentlich nie interessiert.
Mich bzw. uns auch nicht. Wir haben auch gemeinsame Konten.
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Ich benutze schon seit Jahren die Wiso Steuersoftware. Mit meinem Mann nutze ich die Zusammenveranlagung - bislang konnte man immer berechnen lassen - auf Ehemann entfallen xxx auf Ehefrau entfallen xxx Euro (bei der Zusammenveranlagung). Das finde ich jetzt nicht. Gibt es die Funktion nicht mehr?
Vielen Dank
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Gibt es die Funktion nicht mehr?
Doch, die gibt es genau so noch wie die Forumssuchfunktion oder die Programmhilfe.
Beitrag in den passenden Thread verschoben. -
Hallo ,
nach meiner Recherche über die Suchfunktion bin ich hier bei dem Thema gelandet, dass auch mich brennend interessiert. Und zwar findet bei meinem Mann gerade eine Neuberechnung des Unterhalts statt und genau deswegen wäre es auch für uns sehr wichtig wieviel Prozent der Erstattungssumme auf den jew. Ehegatten entfällt, da die Erstattung Einkünfte im Sinne des Gesetzes darstellen und somit für die Berechnung des Unterhalts mit anzurechnen sind( lt. der Anwältin). Über die Suchfunktion des Programms kann ich leider nichts finden. Gleichzeitig muss ich noch erwähnen, dass ich dieses Jahr nur die "abgespeckte" Version gekauft habe (WiSo Steuer 2014 statt sonst WiSo Sparbuch 2014).
Sollte es da eine Möglichkeit zur Berechnung geben, wäre ich über einen entsprechenden Tipp sehr dankbar..
LG
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Ich habe mir das mal für den Musterfall in Steuer-Sparbuch 2013 angeschaut und kann die Prozentzahlen ehrlich gesagt nicht nachvollziehen.
Du darfst natürlich nur die ESt in Relation setzen, dann stimmen die Dreisätze.
Und dann gibt es ja eine Änderung in der von mir geanannten Berechnung: im Steuer-Sparbuch 2014 wir bei den Berechnungen unterschieden zwischen mit und ohne Antrag auf hälftige Verteilung. Das sollte sich ja auch noch auf die Prozentsätze auswirken. Vielleicht hat man es deshalb weggelassen...
Denke ich auch. Wieviel Alternativen soll man dann auch vorrechnen. Schaut sich letzlich kaum jemand an.
Und dann noch der verwirrende Unterschied gegenüber dem Vorjahr, dass sich im Musterfall für einen Ehepartner eine Nachzahlung ergäbe. Das habe ich mal durch Gewinnminderung Ehemann fiktiv bereinigt und auch ganz einfache Dreisätze gerechnet.
Sollte es da eine Möglichkeit zur Berechnung geben, wäre ich über einen entsprechenden Tipp sehr dankbar..
Selber die Dreisatzrechnung nach Zahlen der Kommentierung durchführen bzw. die Rechtsanwälte rechnen lassen.
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Hallo, guten Abend!
Vielen lieben Dank für die Antwort und die Fotos vor allen Dingen. Damit kann ich was anfangen! Leider tauchen diese Prozentzahlen(denn damit könnt ich durchaus etwas anfangen) bei mir nicht in der Kommentierung auf.. Schade.. Ich wusste, ich würde mich noch totärgern, dass ich die billige Version des Programms genommen habe.. Blöd.. Allerdings muss ich dazu sagen, dass in den älteren Versionen meines WiSo Sparbuches (2012 und 2013) die prozentuale Aufteilung 0% /100% war. Naja, wird wohl so stimmen. Die Berechnungen mit den anderen Veranlagungsarten nützen mir nix, das hatte ich auch schon gefunden. Ich werde das nochmal mit der Anwältin besprechen.
Vielen lieben Dank!!!
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O.K.,
ich habe mir gerade noch mal das zweite Foto angeguckt. Du meinst ich soll bei der getrennten Veranlagung die prozentuale Aufteilung ermitteln und die Differenz zur Zusammenveranlagung prozentual aufteilen und addieren, oder?
Danke!
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Ey, und ich seh übrigens genau wie ihr mit den Augen rollt..
Manchmal fällt der Groschen halt pfennigweise..