Buchung laufende Kosten für Bau eines Gebäude

  • Hallo,


    ich habe laufende Baukosten für ein Gebäude und buche alles dazu auf das Konto 80 (Bauten auf eigenen Grundstücken).
    Hier im Forum habe ich gelesen, dass man diese zuerst alle buchen soll (für Vorsteuererstattung) und dann, wenn das Gebäude fertig gestellt ist, man alles zusammen aktivieren könnte, um es dann abzuschreiben.


    Dazu kommt, dass der Bau schon 2013 begonnen hat.
    Kann mir jemand sagen wie das bei Wiso EÜR funktioniert?
    Habe schon alles probiert, aber bring es nicht hin.
    Irgendwie muss ich das dann doch als Anlagevermögen aktivieren können?


    Danke und Grüsse

  • ich hol das mal wieder hoch


    Hallo, moin moin
    oh oh schon daran, dass 1 Jahr niemand geantwortet hat, siehst dass das ein heikles Thema ist.
    Klingt alles gut und einfach wenn es heißt erst mal alles wg. der Vorsteuer buchen und wenn alles fertig ist aktivieren
    Das könnte man evtl. bei einem Garagenneubau so handhaben.
    Es sind eben mehr Dinge zu berücksichtigen als einfach den gesamten Saldo 080 zu nehmen und "abzuschreiben"


    Da wäre u.a.zu klären:
    Als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ist wichtig wie sich der Gebäudewert zusammensetzt. Ob das Grundstück Privat oder Firmeneigener Grund ist.
    Handelt es sich um ein "selbständiges" Gebäude oder wurde ein bestehendes Gebäude erweitert um die Nutzung oder Funktion dessen zu verbessern.
    Erfüllt es die Anforderungen R 7.1 Abs. 5 Satz 2 EStR
    Wurde das Gebäude in Eigenleistung oder über eine Fremdfirma errichtet.
    Ich könnte jetzt noch viele Punkte anfügen.
    Am besten wird es sein Dich mit einem Berater zusammen zu setzen und alle Punkte zu klären.
    Die eigentlichen Buchungen (Abschreibung) kannst Du dann ja selbst ausführen.
    Aber auch hier können Stolperfallen wie z.B. AfA-Methode lauern.
    Da ist es oft nicht mit Kto. 080 (Bauten auf eigenen Grundstücken) an 4831 AfA Gebäude getan.


    Gruß

  • Hallo,


    danke für die Antwort, aber mir ginge es eigentlich nur darum, "WIE" ich das Gebäude nach Fertigstellung bzw. die Gesamtausgaben im Programm Wiso EÜR als Anlagevermögen aktivieren kann?
    Irgendwie muss es doch mögich sein, das Konto 80 als gesamtes zu aktivieren!?


    Wäre schön, wenn mir da jemand erklären könnte!


    Danke und Grüsse

  • Wäre schön, wenn mir da jemand erklären könnte!


    Schreibe doch einmal einen der Mods an.
    Ich bin Bilanzierer und habe keine Ahnung welchen Kto.-Rahmen WISO in der EÜR verwendet. Ich sehe im WISO Steuersparbuch nur den "Eingeschränkten" SKR 03 und dort ist kein Kto. 080 sondern 090 (Gesch-bauten auf eigenen Grundstücken)
    Bei der sogen. Aktivierung wird keine Lunte angezündet oder so, sie gilt ab dem Zeitpunkt an dem das Gebäude in einem "betriebsbereiten Zustand ist"
    Die Buchung oben Kto. 080 (Bauten auf eigenen Grundstücken) an 4831 AfA Gebäude wäre z.B eine AfA -Buchung welche am Jahresende getätigt wird.
    Und jetzt kommt es auf die Abschreibungsart an.


    Gruß

  • Hallo,


    eine Frage noch (ich kenne nur WISO Mein Büro, aber WISO EÜR + Kasse ist ja der "kleine Bruder"): hast du einen gesonderten Teil Anlagevermögen im Programm? Wenn ja, solltest du zum Zeitpunkt der Fertigstellung (vergl. Ausführungen von Wattenfall) im Anlagevermögen das Gebäude anlegen und damit aktivieren. Die AfA wird dann aus dem Anlagevermögen übertragen in die FiBu (wenn du dies im Anlagevermögen entsprechend anstösst). Das hat auch den Vorteil, dass die AfA richtig gerechnet wird.


    Aber: Wattenfall hat Recht - frage bitte deinen Berater hier zu den genauen Werten.(was ist zu aktivieren, wann ist Fertigstellung etc.).


    nesciens

  • Hallo zusammen,


    zur Ergänzung:
    auch in der Version EÜR und Kasse müsste es unter Stammdaten die Auswahl Anlageverzeichnis geben. Das Konto 80 ist eingerichtet (Bauten auf eigenem Grund und Boden), für Geschäftsbauten steht das Konto 90 zur Verfügung. Bei der Anlage eines Wirtschaftsgutes im Anlagenverzeichnis muss allerdings die AfA-Dauer anhand der amtlichen AfA-Tabelle ermittelt werden, in den Vorgaben existieren Bauten/Geschäftsbauten nur sehr rudimentär. Unter F2 kann man dann die Details der Abschreibung einsehen und noch andere Parameter einstellen (Restwert vorgeben, Sonderabschreibungen, AHK-Kürzungen etc.).
    Die Anlage empfiehlt sich aber erst - wie nesciens geschrieben - hat, nach Fertigstellung (i.d.R. Bauabnahme), da sonst zu viele nachträgliche AHK einzutragen sind. Da bis dahin keine Abschreibung erfolgen darf, ginge dies auch nicht, da das Anlagenverzeichnis sofort mit dem Datum des Kaufes/Herstellung mit den AfA beginnt.
    Am besten sammelt man die Kosten daher auf dem Konto mit einer eindeutigen Zuordnung, damit man dem FA u.a. die AHK jederzeit nachweisen kann.


    babuschka