2 Beschäftigungen mit Steuerklasse 4

  • Hallo!


    Meine Frau hatte seit über einem Jahr eine geringfügige Beschäftigung von 20h pro Monat, also 5h pro Woche. Diese Beschäftigung hatte sie auch im gesamten vorangegangen Jahr 2013. Bei dieser Beschäftigung ist eingetragen Steuerklasse 4. Seit April hat sie nun aber wieder angefangen in ihrem erlernten Beruf als Ergotherapeutin zu arbeiten - 25h pro Woche. Deswegen hat sie bis Ende letzten Jahres auch die geringfügige Beschäftigung weiter (zusätzlich) ausgeübt. Diese neue (Haupt)-beschäftigung ist auch eingetragen unter Steuerklasse 4. Nun hab ich in der WISO Steuererklärung beide Beschäftigungen eingetragen, da wird mir angezeigt, zu ein und demselben Zeitraum könne man nur eine Beschäftigung mit der Steuerklasse 1-5 haben, jede zusätzliche Beschäftigung müsse in Steuerklasse 6 fallen. Nun ist aber auf beiden Lohnsteuerbescheinigungen Lohnsteuerklasse 4 angegeben. Was nun?

    • Offizieller Beitrag

    Und wie habt Ihr das hinbekommen. Es kann nur ein Arbeitsverhältnis nach Steuerklasse 4 lohnbesteuert werden, jedes weitere ist eben nach 6 lohnzubesteuern. Eben so, wie es der Hinweis auch sagt.


    Versuche mal, ob es reicht, eine OK-Bestätigung (Fehler ignorieren) einzugeben. Ggf. dann dem FA eine Begründung für das Missgeschick beifügen.

  • Wie wir das hinbekommen haben? Keine Ahnung. Das erste Arbeitsverhältnis war ganz normal Lohnsteuerklasse 4. Und für das zweite Arbeitsverhältnis haben wir dann so ne Bescheinigung vom FA angefordert. Da müssten die doch automatisch die Lohnsteuerklasse 6 eintragen, oder nicht? Bei dem ersten Arbeitsverhältnis mit 20h pro Monat hat meine Frau ja nur 100 Euro pro Monat verdient, die fallen ja auch keine Steuern an. Ist es theoretisch auch möglich, dafür rückwirkend die Lohnsteuerklasse zu wechseln?

    • Offizieller Beitrag

    Ist es theoretisch auch möglich, dafür rückwirkend die Lohnsteuerklasse zu wechseln?

    nein


    Bei dem ersten Arbeitsverhältnis mit 20h pro Monat hat meine Frau ja nur 100 Euro pro Monat verdient, die fallen ja auch keine Steuern an.

    Das spielt keine Rolle.


    Da müssten die doch automatisch die Lohnsteuerklasse 6 eintragen, oder nicht?

    Du hättest die AGs entsprechend informieren müssen und Dich eben entscheiden müssen, bei welchem nach 4 oder 6.