Fortbildungskosten - 2013 bezahlt, 2014 Kurszeitraum

  • Hallo!


    Trotz Suche habe ich dazu nichts gefunden:


    ich habe im Dezember zwei beruflich bedingte Fortbildungen gezahlt, die aber erst 2014 stattfinden. WiSo lässt mich diese Kurse aber nicht eintragen und bringt mir die Fehlermeldung "bitte gültiges Datum (2013) eintragen". Letztes Jahr habe ich aber anstandslos ein ähnliches Szenario vom FA erstattet bekommen.
    Wenn ich die Fortbildungen unter "sonstige Ausgaben" eintrage, kann ich nur schwer Fahrtkosten (bezahltes Zugticket, bezahltes Hotel) aufschlüsseln.


    Weiß jemand Rat?


    Vielen Dank!

  • Wieso? Ist doch eine Tabelle, in der man die Einzelposten aufführen kann.

    Schon, aber die Hilfe des Programms entfällt komplett (gut, viel Hilfe braucht man ja hier nicht, weiß ich). Ich wundere mich nur, weil ich seit 3 Jahren WISO benutze und mir das letztes Jahr so nicht aufgefallen war bzw. ich hatte es letztes Jahr problemlos eingeben können und das Programm hat sich nicht beschwert. Steht in meinem Steuerbescheid 2012 auch tadellos unter Fortbildungen (2012 gezahlt, 2013 stattgefunden). WARUM es sich beschwert, ist ja auch nicht ganz nachzuvollziehen, da es ja um die entstandenen Kosten gehen und nicht wann die Veranstaltung tatsächlich stattfindet.


    Aber danke! Wenn es so ist, dann mache ich das einfach unter "Sonstige Ausgaben" und nächstes Jahr dann die Verpflegungskosten etc.
    Gruß

    Zitat von »Grimjaur«




    Wenn ich die Fortbildungen unter "sonstige Ausgaben" eintrage, kann ich nur schwer Fahrtkosten (bezahltes Zugticket, bezahltes Hotel) aufschlüsseln.
    Wieso? Ist doch eine Tabelle, in der man die Einzelposten aufführen kann.

    • Offizieller Beitrag

    ich hatte es letztes Jahr problemlos eingeben können und das Programm hat sich nicht beschwert.

    Das kann so nicht stimmen. Bei diesem Sachverhalt hat das Programm immer schon eine Meldung gebracht und wird es zurecht auch in Zukunft machen (Zu-/Abflussprinzip § 11 EStG).


    Man kann, wie in anderen gleichlautenden Threads im Forum nachzulesen, auch das Zahlungsdatum (§ 11 EStG) verwenden, da die gezahlten Beträge ja eh zu begründen und nachzuweisen sind.