Hallo!
Ich beschäftige mich gerade mit dem Bedienbuch zu "EÜR & Kasse 2012". Auf Seite 74 (Thema: GWGs) heißt es dort:
"Angenommen, wir ergänzen das neue Notebook um eine externe Festplatte für die Datensicherung. Ihr Preis beträgt 250 Euro. Die Festplatte ist selbstständig nutzbar und damit dem Notebook nicht als Zugang zuzurechnen."
Häää? Wieso ist denn eine externe Festplatte selbständig nutzbar??? Als was denn? Ich meine, wenn ich nur die Festplatte betrachte, dann ist das einfach nur ein 1,1 kg schwerer Körper, der vielleicht als Wurfgerät taugt... Will sagen: Ich brauche doch immer einen Computer, um dieses Wirtschaftsgut zu verwenden.
Wie kommt man zu der Einschätzung, eine selbständige Nutzbarkeit wäre gegeben. Hat jemand eine Erklärung?
Vielen Dank!