Einkommensteuererklärung 2013 zum ersten mal nach Heirat

  • Guten Tag,


    ich habe letztes Jahr im August geheiratet und bin davon ausgegangen das nach der Heirat und dem Steuerklassenwechsel bei der Steuererklärung für 2013 ordentlich was zurück kommt. Leider ist dem nicht so und ich frage mich ob ich was falsch gemacht habe bei der Bedienung. Zu den Fakten damit das halbwegs nachvollzogen werden kann.


    Ich, Jahreseinkommen 90t€, Steuerklasse 3


    Sie, Jahreseinkommen 20t€, Steuerklasse 5


    Vor der Heirat im August hatten wir beide Steuerklasse 1.


    Der Grund warum ich mit einer Zurückzahlung gerechnet hatte ist der, das ich von Jan bis Aug letzten Jahres in Steuerklasse 1 hohe Steuern gezahlt habe. Ab August bin ich in 3 gerutscht und hab dann die normalen Beträge gezahlt die man in 3 zu zahlen hat. Die Lohnsteuererklärung berücksichtigt dann die neue Steuerklasse, also 3, für das ganze Jahr rückwirkend. Also müsste ich doch zumindest die Differenz zwischen 1 und 3 von Jan bis Aug erstattet bekommen. Dem ist aber leider nicht so, kann mir einer erklären warum nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Die Lohnsteuererklärung berücksichtigt dann die neue Steuerklasse, also 3, für das ganze Jahr rückwirkend.

    Die Einkommensteuerveranlagung kennt bei Ehegatten nur die Zusammenveranlagung mit Anwendung der Splittingtabelle oder Einzelveranlagung (früher getrennte Veranlagung) mit Anwendung der Grundtabelle.


    Also müsste ich doch zumindest die Differenz zwischen 1 und 3 von Jan bis Aug erstattet bekommen. Dem ist aber leider nicht so, kann mir einer erklären warum nicht?

    Ein weit verbreiteter Irrtum, wie Du diversen gleichlautenden Threads im Forum entnehmen kannst. Vielleicht hat ja auch § 42b EStG seitens der Arbeitgeber schon Anwendung gefunden.

  • Ja, aber ich frage mich wo sind die Steuern die ich von Jan bis Aug zuviel gezahlt habe? Bei Steuerklasse 3 zahle ich nunmal weniger Steuern als in 1, demnach muss ich doch zumindest von Jan bis Aug was zurückbekommen. Ich möchte das gerne verstehen, finde aber den Fehler in meiner Denkweise nicht. Evtl kann mir das jemand schlüssig erklären, wäre ich wirklich sehr dankbar drüber.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Steuerklasse 3 zahle ich nunmal weniger Steuern als in 1, demnach muss ich doch zumindest von Jan bis Aug was zurückbekommen.

    Habe ich doch schon mutmaßlich drauf geantwortet.

    Ein weit verbreiteter Irrtum, wie Du diversen gleichlautenden Threads im Forum entnehmen kannst. Vielleicht hat ja auch § 42b EStG seitens der Arbeitgeber schon Anwendung gefunden.


    Die Kombination 3/5 ist bis zu einem Einkommensverhältnis von 60:40 sinnvoll. Dann wird es problematisch.

    Kann durchaus sein. Wobei dann eben 8 Monate Steuerklasse 1 (identisch mit 4 bei Eheleuten) worden wäre, bei der der Lohnsteuerabzug ja geringer ist als bei Steuerklasse 5. Somit wäre alleine dadurch bei der Jahresveranlagung schon eine Nachzahlung möglich. Und wenn der AG des Ehemannes dann noch o.g. angewendet hat, kämen da ja auch weniger Lohnsteuern zur Anrechnung.


    Aber ohne Zahlen alles nur Mutmaßungen. Vielleicht einfach mal die Jahreszahlen in einen Lohnsteuerrechner eingeben, um einen groben Überblick zu bekommen..

  • Hallo,


    zunächst vielen Dank für die Antworten. Der Link leitet mich zu einem PDF, welches ich als Laie leider nicht richtig verstehe. Oder anders ausgedrückt, es liefert mir mehr Fragen als Antworten. Gibt es nicht eine kurze Zusammenfassung, die jeder sofort versteht, ohne das man dafür Experte sein muss?


    Ich habe natürlich auch schon die Forensuche benutzt und bin auf verschiedene Threads gestoßen die zwar das gleiche Thema beinhalten, nicht jedoch eine für mich einleuchtende Erklärung. Der $42b EStG ist mir leider auch nicht geläufig. Wie erkenne ich ob mein AG diesen schon angewendet hat?


    Falls konkrete Zahlen fehlen kann ich diese gerne liefern, ich mach da kein großes Geheimnis draus. Einiges steht ja auch schon oben. Lohnsteuer hab ich ca 21.700 gezahlt, sie ca 2.200. ich hab unsere Jahresbrutto bereits in einen Steuerrückerstattungsrechner eingegeben, zugegeben von bild.de daher wenig repräsentativ, aber allein da kam schon ca 5.000 raus.


    Bin weiterhin über jede Hilfe sehr dankbar.

  • Moin ...


    Geh mit Deinen gesamten Unterlagen zum Lohnsteuerhilfeverein ( nicht zu verwechseln mit einem Steuerberater ) ...
    Die kosten ca. 85.-- € ...
    Bei so hohen Summen sollte es sich lohnen.


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kuddel1 ()

  • Ja, ich denke das werde ich auch machen.


    Trotzdem möchte ich gerne die Problematik verstehen. Deshalb wäre ich über weitere Antworten sehr dankbar. Sollten noch irgendwelche Zahlen zur Beurteilung fehlen liefere ich diese gerne nach.

    • Offizieller Beitrag

    Obwohl ich finde, dass es bereits erklärt ist, versuche ich es auch noch einmal.


    Wenn Sie alleine veranlagt werden, dann haben Sie einen Grundfreibetrag (2013 in Höhe von 8004 Euro), der nicht versteuert wird. Das bedeutet, dass von den 90.000 Euro schon mal 8.004 Euro steuerfrei bleiben. Für darüber hinausgehende Beträge steigt die prozentuale Steuer Stück für Stück, so ist auf das auf die ersten 1.000 Euro etwa 15%,f ür die letzten 1.000 etwa 40% und so weiter. Das nennt sich Progression.
    Sie haben dann beim Arbeitgeber die Steuerklasse 1, mit dessen Hilfe er gemäß der einer von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten Einzelveranlagungstabelle monatliche Lohnsteuer einbehält. Diese Lohnsteuer gilt als Vorauszahlung für die jährliche Einkommensteuer und ist so genau kalkuliert, dass Sie bei Steuerklasse 1 von Gesetzes wegen keine Steuererklärung abzugeben brauchen.


    Die Steuerklasse 4 kalkuliert übrigens ganz genauso. Es ist ein weit verbreiteter Trugschluss, anzunehmen, dass man als Verheiratete automatisch weniger Steuern zu zahlen hat, als als Alleinstehender.


    Die Splittingtabelle, die für Verheiratete angewandt wird, bewirkt unter Eheleuten gleichmäßig verteilte Einkommensverteilung.An Ihren Beispiel gestgemacht heißt das: Bei der Einzelveranlagung haben Sie 90.000 Euro versteuert, Ihre Frau 20.000. Nach der Splittingtabelle versteuern Sie gemeinsam 110.000 Euro so, als hätte jeder von Ihnen 55.000 Euro verdient. Durch die Progression zahlen also Eheleute mit unterschiedlich hohen Einkommen weniger Steuern als vorher. Eheleute mit gleich hohen Einkommen haben keinerlei Vorteilt.


    Die Steuerklassenwahl 3 und 5 hat bereits eine Einkommensdifferenz eingearbeitet. Das bedeutet, Sie zahlen weniger Steuern über die Lohnsteuer voraus, als tatsächlich auf Ihren Anteil entfiele, Ihre Frau hingegen mehr. Weil das häufig zu abweichenden Vorauszahlungen führt, sind Sie bei dieser Steuerklassenwahl immer verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.


    Wenn Ihre Arbeitgeber bereits einen Lohnsteuerjahresaufgleich mit der Dezemberabrechnung erstellt haben (und für das Jahr 2014) ergibt sich grob überschlägig die folgende Nachzahlung:


    Das hier ist die Einkommensteuersplittingtabelle 2013
    Danach müssten Sie bei einem zu versteuernden Einkommen von 110.000 Euro etwa 29.808 Euro (zzgl. Soli) Steuern zahlen.
    Ihre Vorauszahlung über die Lohnsteuer dürfte in etwa 18.446 Euro betragen haben, die Ihrer Frau in etwa 4.020 Euro (beides zzgl. Soli).


    Daraus ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 7.300 Euro.


    Haben Ihre Arbeitgeber noch keinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht, dann gehe ich von einer nachzuzahlenden Steuer (Vorauszahlungen EM 17306 + 6148 =23454, EF 1103 + 1340 = 2443; VZ gesamt : 25.897) etwa 3.911 Euro aus.



    Manchmal lohnt es sich, steuerberaterliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor man steuerlich relevante Entscheidungen trifft.

  • Hab mich jetzt lange in das Thema eingearbeitet... und komme jetzt auf eine Rückerstattung von ca. 1500 Euro. So gefällt mir das. Vielen Dank für die hilfreichen und nicht hilfreichen Beiträge.

    • Offizieller Beitrag

    Dann wünsche ich viel Glück, dass das Finanzamt da genauso sieht.


    Schön fände ich, wenn Sie für die Nachwelt (also ähnliche Fragesteller) noch hinterließen, wie Sie Ihr Problem gelöst haben.

    • Offizieller Beitrag

    Schön fände ich, wenn Sie für die Nachwelt (also ähnliche Fragesteller) noch hinterließen, wie Sie Ihr Problem gelöst haben.

    Sehe ich auch so, das wäre dann auch ein hilfreicher Beitrag :whistling:
    Nur vom Einarbeiten in die Thematik ändern sich ja die den Zahlen zugrunde liegenden Fakten nicht, also muß es doch ein Eingabeproblem gewesen sein. :S