Maut, Tankkosten etc. bei Urlaubsfahrten (Kfz im Betriebsvermögen)

  • Ahoi!


    Ich habe ein Privatfahrzeug und ein Fahrzeug, dass sich im Betriebsvermögen befindet. Ich führe für das Firmen-Kfz ein Fahrtenbuch, falls doch mal die eine oder andere Privatfahrt dabei ist. In der Regel kommt dies nur im Urlaub vor...


    Meine Frage:


    Wenn ich mit meinem Firmen-Kfz in den Urlaub fahre und u. a. Maut, Vignetten und Kraftstoff kaufe, dann sind das ja eindeutig privat veranlasste Kosten... Ich setze sie aber dennoch voll betrieblich an und ermittele über die privat gefahrenen km (siehe Fahrtenbuch) meinen Privatanteil... richtig?


    Die Logik verstehe ich beim Kraftstoff, aber Maut bzw. Vignetten sind ja nicht zwingend km-abhängig. Will heißen: Wenn ich durch Frankreich auf Autobahnen fahre, verursache ich ja höhere Kosten je gefahrenen km als in Deutschland, aber dennoch berechne ich später alles mit den Durchschnittskosten?


    Ich will halt nicht, dass das F-Amt sagt: "Naja, aber diese Tankrechnung hier aus Montpellier und auch diese Maut-Rechnung aus Dijon waren unstrittig privat veranlasste Kosten und deswegen erkennen wir einfach die Kosten lt. Beleg vom 12.07.2012 - 30.07.2012 nicht an, weil die alle privat veranlasst waren."


    hmm... Das geht ja auch nicht :D


    Also wie nun? Einfach alle Kosten stumpf buchen, egal ob ich den Tank als Privat- oder Geschäftsperson leer gefahren habe und nachher die 3.500 km zw. 12.07.2012 - 30.07.2012 als Privatfahrt ins Fahrtenbuch eintragen und entsprechend buchen... und gut ist?


    Just wanna go on number "safe" :P

  • Die Antwort lässt sich m.E. daraus ableiten: Keine Abgeltung durch 1 %-Regelung für Maut- und Schutzbriefkosten


    Oh, wie erhellend! Zumindest, wenn ich es richtig verstanden habe..., falls es jemand anders verstanden hat, bitte erläutern :-):


    Wenn ich also privat Kosten verursache, die nicht laufleistungsabhängig sind - etwa Mautkosten während der privaten Urlaubsfahrt, dann darf ich diese Kosten nicht als Betriebsausgabe erfassen. Das heißt aber, dass ich die französischen Tankbelege (aus meinem obigen Beispiel) sehr wohl ansetzen darf, weil mein Auto ja nicht mehr Kraftstoff schluckt als in Deutschland.


    Anders herum: Wenn ich einen Geschäftstermin auf Sylt habe und mein Auto - zwangsläufig - mit dem Autozug befördern muss, dann zählen die Kosten für die Bahnfahrkarte des Autos nicht zu den Kfz-Kosten, weil dies unfairerweise zu einer Erhöhung des Privatanteils führen würde.


    Soweit richtig?