Wozu eigentlich diese unzähligen Kontonummern/Bezeichnungen?

  • Manchmal sitze ich vor einer Betriebsausgabe und frage mich, auf welches Konto ich die nun buchen soll... aber warum eigentlich?


    Ich meine, wozu bin ich denn eigentlich verpflichtet und mache ich mir ggf. manchmal das Leben schwerer als ich müsste?


    Ein Beispiel:


    Konto 4910 "Porto": Briefmarken für 50 EUR gekauft, alles klar! 50 EUR *cashing*
    Konto 4920 "Telefon": Da kommt meine Telefonrechnung rein, okay! 50 EUR *cashing*
    Konto 4925 "Telefax": Da kommt meine Aufladung für meinen Faxdienst rein, okay (faxsenden.de z. B.)) 50 EUR *cashing*
    Konto 4930 "Bürobedarf": Die Rechnung für die Toner-Kartuschen, alles klar! 95 EUR *cashing*


    In der EÜR, die das F-Amt bekommt steht nachher im Feld 183 "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" 100 EUR (Porto + Bürobedarf) und im Feld 280 "Aufwendungen für Telekommunikation" ebenfalls 100 EUR (Telefon + Telefax)...


    Aber was soll das? Warum kann ich die Briefmarken und die Toner-Kartuschen nicht einfach auf das Konto "Übrige unbeschränkt abziehbare BA" und Telefon- und Faxrechnung auf "Aufwand für Telekommunikation" buchen???


    Und überhaupt, warum ist Porto denn nicht auch Aufwand für Telekommunikation? Warum kommt das ins Feld 183 und nicht in 280? Tele - Kommunikation!!! Also Kosten, die dadurch entstehen, dass ich mit jemandem kommuniziere, der "weiter" (= tele = weit) weg ist - also Briefporto.


    Das ist doch alles... ! Ich gründe 'ne Mondkolonie und wandere aus... Kommt jemand mit?

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt nun einmal die verschiedenen Kontenrahmen, deren Vorhandensein durchaus diverse Gründe hat.


    Für mich hat Porto rein gar nichts mit Telekommunikation zu tun. Abgesehen davon greifen dabei durchaus unterschiedliche Weisen der Abgrenzung etwaiger privat mitveranlasster Kosten. Nicht zuletzt zu reden von den Auswertungsmöglichkeiten durch Computerprogramme, z.B. auch denen der Finanzverwaltung.

  • Aha! Ich lese daraus, dass es also keinen zwingenden Grund gibt, sich an den Kontenrahmen zu halten - was gehen mich die Auswertungsmöglichkeiten durch Computerprogramme der Finanzverwaltung an :)


    Und naja - einen Brief zu schreiben und zu versenden IST Telekommunikation und die Kosten die dabei entstehen sind natürlich Telekommunikationskosten. Aber wie auch immer... Ich, Lemming, füge mich einfach... :)

    • Offizieller Beitrag

    Aha! Ich lese daraus, dass es also keinen zwingenden Grund gibt, sich an den Kontenrahmen zu halten - was gehen mich die Auswertungsmöglichkeiten durch Computerprogramme der Finanzverwaltung an :)


    Und naja - einen Brief zu schreiben und zu versenden IST Telekommunikation und die Kosten die dabei entstehen sind natürlich Telekommunikationskosten. Aber wie auch immer... Ich, Lemming, füge mich einfach... :)


    Es geht weniger um die Auswertungsmöglichkeiten für die Finanzverwaltung, als vielmehr um Deinen eigenen Überblick...
    Und nebenbei: einen Brief schreiben und verschicken ist keine TELE-Kommunikation, sondern Kommunikation. Ich weiß, man kann Haare auch der Länge nach spalten, aber es ist nunmal so.


    Aber wie auch immer... Ich, Lemming, füge mich einfach... :)


    Braves Lemming!
    :D

    • Offizieller Beitrag

    Aha! Ich lese daraus, dass es also keinen zwingenden Grund gibt, sich an den Kontenrahmen zu halten - was gehen mich die Auswertungsmöglichkeiten durch Computerprogramme der Finanzverwaltung an :)

    Ich glaube, Du solltest dringend mal ein intensiveres Gespräch mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe führen.


    Und naja - einen Brief zu schreiben und zu versenden IST Telekommunikation und die Kosten die dabei entstehen sind natürlich Telekommunikationskosten.

    Portokosten hatten noch nie etwas mit Telekommunikation zu tun und werden es auch nie haben.


    Wenn ein FA vielleicht das erste Mal Deine Portobuchungen mit Deinen Ausgangsrechnungen verprobt hat, wirst Du den Sinn und den Nutzen von nachvollziehbaren Aufzeichnungen und den entsprechenden Vorschriften dazu, z.B. denen des UStG, vielleicht eher nachvollziehen können.