Auslandssemester

  • Hallo,
    meine Tochter absolviert von 06.13-06.2014 ein Auslandssemser in NZL,
    kann ich die Kosten in Ihrer Steuererklärung irgendwie erfassen und für die nächsten Jahre als Aufwendung schoneinmal irgendwie geltend machen?
    Wenn ja unter welchem Punkt?


    Viele Grüße und Danke

  • Guten Morgen,


    meine Tochter befand sich für 7 Monate als Pflichtaufenthalt des Studiums in Madrid.


    Wir beziehen Kindergeld und gemeldet ist sie in Deutschland an ihrer Heimatadresse.


    Kann ich zusätzlich noch erhöhte Aufwendungen (z.B Miete etc) für ihren Aufenthalt geltend machen?


    Sie erhielt Bafög in Höhe von fast 2000 € ( 50 % Darlehen) und ein Erasmusstipendium von 1400 €


    Vielen Dank.


    sale53

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich mit kindbezogenen Freibeträgen/Kindergeld abgegolten. Ansonsten daneben allenfalls § 33a Absatz 2 EStG (Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld besteht). Über 27 bzw. ohne Kindergeldanspruch ggf. § 33a Absatz 1 EStG.


    Wurde schon mehrfach im Forum erläutert. Insoweit auch einfach mal die Forensuchfunktion nutzen.

  • Vielen Dank für den Hinweis. Nach stundenlangem Paragraphenstudium ist es mir aber bislang nicht gelungen, den Weg zum entsprechenden "Formular" in der Steuersoftware zu finden.


    Vielleicht kann mir einer kurz auf die Sprünge helfen?


    Danke.