Gewerbesteuer: Berechnung Gewinn

  • Hallo zusammen,


    der Gewerbesteuer liegt ja der einkommensteuerliche Gewinn zugrunde. Dieser wiederum berechnet sich bei mir (bilanzierender Einzelunternehmer) aus dem Gewinn laut Handelsbilanz, plus nicht abziehbare Betriebsausgaben, plus Gewerbesteuer.


    Sind mit "plus Gewerbesteuer" die Gewerbesteuervorauszahlungen für das entsprechende Jahr (Konto 04320) gemeint? Die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer will ich ja gerade erst ermitteln, sonst beißt sich die Katze ja in den Schwanz...?! :rolleyes:


    Herzlichen Dank!
    Horse

  • Der Bilanzierer nimmt auch die Gewerbesteuer-Abschlusszahlung als Rückstellung gewinnmindernd in seiner (Handels-)Bilanz auf. Nachzahlungen für vergangene Jahre müssen nur in der Höhe dem Gewinn hinzugerechnet werden, in der sie sich im Jahr der Zahlung als Aufwand gewinnmindernd ausgewirkt haben, wenn also die im Veranlagungsjahr gebuchte Gewerbesteuer-Rückstellung von der tatsächlichen Nachzahlung (Bescheid) im Folgejahr abweicht. Nicht Zahlung und Aufwand verwechseln!