Hallo,
ich habe eine kurze Frage auf die ich auch mit Hilfe meines guten Freundes "Google" noch keine Anwort gefunden habe.
Ich habe im letzten Jahr geheiratet und mir ist klar das ich meine Ehefrau nicht in die Sparte "Unterstützung Bedürftiger" eintragen kann (können schon, aber bringen wird es wohl wenig), sobald wir zusammen veranlagt werden.
Wäre dies aber bei einer Einzelveranlagung möglich?
Kurz zur Info, meine Frau ist momentan Hausfrau gänzlich ohne Einkommen.
Ich rechne hier gerade ein wenig rum und würde mich über Antworten freuen.