Einsatzwechseltätigkeit

  • Hallo


    Ich bin Grenzgänger und fahre jeden Tag in die Schweiz und bin länger wie 8 Stunden von zuhause weg (Handwerker, Fliesenleger)


    Wo kann ich das Land (Schweiz) für meine Auswertstätigkeit angeben. So viel ich weis ist dann der Tagessatz Höher.

  • Also bis Detaillierte Erfassung komme ich den Rest finde ich nicht . 1. Tätigkeit > Verpflegungsmehraufwendungen

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest mal (bereinigte) Screens der betroffenen Eingabemasken anhängen, damit man weiß, in welchem Bereich Dein Problem überhaupt auftritt. Ich wüsste aktuell nicht, wo da ein programmseitiges Problem sein sollte. Man klickt sich doch, meist rechtsseitig, einfach nur durch. ?(

  • Hallo das weis ich noch gar nicht wie es geht.
    Wo kann ich mich da schlau machen.
    Und schon mal Danke für die Information

    • Offizieller Beitrag

    Dann schau Dich doch einfach mal im Forum etwas um. Unter dem Unterforum "Fragen zum Forum" solltest Du insoweit fündig werden.

  • Hallo


    Ich bin Grenzgänger und Fahre jeden Arbeitstag in die Schweiz bin dann 11 Std von zu Hause weg.


    Kann ich dann die Pauschale für Einsatzwechseltätigkei in der Schweiz angeben oder muss ich die Inlands Pauschale verwenden weil ich in Deutschland Wohne. :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    Da es immer noch um dasselbe Problem geht habe ich es zusammengeschoben.


    Klicke doch einfach mal auf das kleine erklärende Fragezeichen vor der Eingabeposition.

  • Hallo ich bin Handwerker kein Steuerberater.
    Wenn es da eindeutig stehen würde würde ich nicht nachfragen.




    Hinweis: Bei Reisen vom Inland in das Ausland richtet sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. :?:




    Hier erfassen Sie bitte Ihre Mehraufwendungen für Verpflegung.
    Sofern Sie während der Auswärtstätigkeit beruflich und privat unterwegs waren, können Sie hier nur die Mehraufwendungen für die Zeiten in denen Sie beruflich unterwegs waren erfassen.
    Der Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung ist für ein und dieselbe Auswärtstätigkeit auf die ersten drei Monate beschränkt (Drei-Monats-Frist). Kurzzeitige Unterbrechungen führen nicht dazu, dass nicht mehr von ein und derselben Auswärtstätigkeit auszugehen ist. Erst nach einer Unterbrechung von vier Wochen beginnt die Drei-Monatsfrist neu zu laufen und ein erneuter Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist möglich. :?:


    Und da ich bestimmt nicht der Einzige Grenzgänger bin Interessiert das viele :!:

  • Bis jetzt war ich immer zu frieden mit Wiso Produkten aber das Forum braucht man nicht wenn eh nur gesagt wird wo mann was nachlesen kann. aber vielleicht hatte ich auch nur den falschen Berater.
    Na ja ich werde auf jedenfalls meine Reklamation weiterleiten .

  • Hinweis: Bei Reisen vom Inland in das Ausland richtet sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat.

    Das ist doch Ihre eigene Antwort - Sie kehren abends nach Hause zurück --> also deutsche Sätze!

    Und da ich bestimmt nicht der Einzige Grenzgänger bin Interessiert das viele

    Ja - aber die verstehen vielleicht schneller einfache deutsche Sätze

  • Das ist doch Ihre eigene Antwort - Sie kehren abends nach Hause zurück --> also deutsche Sätze!

    Ja - aber die verstehen vielleicht schneller einfache deutsche Sätze

    Das ist eben nicht so einfach ich habe die Schweiz auch vor 24 Uhr erreicht und verdiene mein Geld in der Schweiz und habe meine ausgaben für Einsatzwechseltätigkeit von 10 Stunden auch in der Schweiz. Und es heißt ja nicht das ich nicht vor 24 Uhr wieder zurück kommen kann. :P