Ahoi!
Ich gerate immer wieder bei der Erfassung von Fahrten in Zweifel, vielleicht kann hier ja jemand meine Zweifel ausräumen oder mir sagen, wie ich es richtiger mache.
In § 9, Abs. 1, Nr. 4 heißt es "Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der
Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine
Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen
Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen.
1. Annahme: Irgendwo wird geschrieben stehen, dass diese Regelung auch für den Unternehmer/Selbständigen gilt oder ist ein Unternehmer/Selbständiger "Arbeitnehmer" im Sinne des EStG??? :-o Annahme richtig oder falsch?
2. Vermutung: Wenn ich meine Tätigkeitsstätte erreiche, ohne dass es sich bei dem Weg dorthin um einen Weg von meiner Wohnung zur Tätigkeitsstätte handelt, dann ist die komplette Fahrt eine Dienstreise?
Bsp.:
1. Fahrt: Wohnung - Kunde A, 50 km
2. Fahrt: Kunde A - Kunde B, 20 km
3. Fahrt: Kunde B - Tätigkeitsstätte, 40 km
4. Fahrt: Tätigkeitsstätte - Kunde C, 20 km
5. Fahrt: Kunde C - Wohnung 30 km
Also es gab in diesem Beispiel keine Aufwendungen für Wege zwischen Wohung und Tätigkeitsstätte (Satz 1 des § 9, Abs. 1, Nr. 4). "Zur Abgeltung dieser Aufwendungen..." (es gab ja keine Aufwendungen, weil es keine Fahrten zwischen Whng. und Tätigkeitsstätte gab)... also ist alles eine Dienstreise und ich rechne 160 km ab?
3. "bin nicht sicher": Was ist denn, wenn ich von meiner Wohnung zunächst geschäftliche Besorgungen mache (Post, Büromaterial etc.) und dann zu meiner Tätigkeitsstätte fahre? Gilt dann auch alles als Dienstreise weil es ja keine Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte gab?
Dankbar für erhellende Meinungen...