Angabe mehrerer Pauschalbeträge?

  • Hallo,


    da dies meine erste Steuererklärung ist, sind mir noch einige Dinge nicht ganz klar und benötige Hilfe.


    Und zwar geht's um Pauschalbeträge. Im Internet habe ich gelesen, dass man für einige Kategorieren, wie z.B. Arbeitskleidung, Arbeitsmaterial, Fachliteratur etc. eine Pauschale ansetzen kann. Meine Frage wäre hierzu, ob man generell für jede der genannten Kategorie eine Pauschale von 110,- ansetzen kann oder nur einmal z.B. für Fachliteratur und die anderen Kategorieren, wie z.B. Arbeitskleidung, dann mit einem Beleg nachweisen muss.


    Für eine Antwort bin ich dankbar.

  • Dann werden m. E. diese Fragen dort ausführlich erklärt, wenn Du die Hilfe benutzt.


    Die Hilfe habe ich bereits benutzt und mir einige Dinge durchgelesen, allerdings hat sich meine Frage dadurch nicht geklärt, deshalb habe ich gehofft hier die Antwort zu erhalten.

    • Offizieller Beitrag

    Die Beantwortung ergibt sich in der Tat sowohl durch Hilfestellung und Programmhinweise in der Software als auch durch Zuhilfenahme der komfortablen Forensuchfunktion.


    Wie im Forum schon mehrfach erläutert, gibt es keine Pauschale für Arbeitsmittel, sondern nur eine Nichtbeanstandungsgrenze. Wie sich aus der Formulierung ergibt, wird diese Nichtbeanstandungsgrenze üblicherweise durch die Finanzverwaltung akzeptiert, sie muss aber nicht zwingend akzeptiert werden. Es gibt nur diese Nichtbeanstandungsgrenze oder insgesamt höhere glaubhaft gemachte tatsächliche Aufwendungen. Schreibst Du Pauschale oder pauschal, besteht durchaus ein erhebliches Risiko der Nichtakzeptanz des geltend gemachten Betrags.


    Und genau auf das vorstehende weist auch das Steuer-Sparbuch in diversen Erläuterungen hin. Da gibt es seitliche Programmhinweise, anzuklickende erläuternde Fragezeichen oder auch die Programmhilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Die Hilfe habe ich bereits benutzt und mir einige Dinge durchgelesen, allerdings hat sich meine Frage dadurch nicht geklärt, deshalb habe ich gehofft hier die Antwort zu erhalten.

    Die Frage ist doch sicherlich: was sind Arbeitsmittel?



    Fachliteratur gehört da z.B. offensichtlich nicht dazu.

  • Die Frage ist doch sicherlich: was sind Arbeitsmittel?




    Fachliteratur gehört da z.B. offensichtlich nicht dazu.

    Danke :) Mich verwirrt das alles ein wenig, vielleicht weil es meine erste Steuererklärung ist. Mal habe ich gelesen, dass Fachliteratur, Arbeitsmaterial und Berufsbekleidung zusammen gehören (habe mich jedoch gewundert, warum es im Programm dann alles einzeln aufgelistet wird) und in anderen Texten sah es für mich wieder so aus als könnte man die o.g. Kategorien jeweils pauschal berechnen (was das FA allerdings nicht genehmigen muss). Deshalb auch meine Frage, ob man dafür eine Pauschale jeweils ansetzen kann oder dies nur für eine Kategorie funktioniert und man alle Anderen auf jeden Fall mit Belegen nachweisen muss.

    • Offizieller Beitrag

    Fachliteratur gehört da z.B. offensichtlich nicht dazu.

    Doch diese gehört aus Sicht des FAs mit Sicherheit dazu.


    Deshalb auch meine Frage, ob man dafür eine Pauschale jeweils ansetzen kann oder dies nur für eine Kategorie funktioniert und man alle Anderen auf jeden Fall mit Belegen nachweisen muss.

    Bei dieser Formulierung würde ich sagen, weder das eine noch das andere. Du solltest noch einmal oben anfangen, unsere Erklärungsversuche zu lesen.

  • Wie im Forum schon mehrfach erläutert, gibt es keine Pauschale für Arbeitsmittel, sondern nur eine Nichtbeanstandungsgrenze.

    Arbeitsmittel waren nicht gemeint, sondern u.a. Arbeitsmaterialien. Wenn ich z.B. auf Berufsbekleidung gehe und gebe dort einen Betrag an, so sagt mir das Programm ich könne für die Reinigung eine Pauschale von 150,- ansetzen.


    Im Internet fand ich auf einer Steuerseite u.a. auch folgende Aussage "Wollen Sie sich die Berechnung von Reinigungskosten ersparen, sollten Sie einen pauschalen Betrag von € 110,00 für Berufskleidung - und zwar für Reinigung und Anschaffung - ansetzen. Denn für Arbeitsmittel insgesamt erkennen die Finanzämter diesen Betrag auch ohne Belege an."



    Und da verwirrt mich wieder alles.
    WISO sagt zusätzlich zu der Berufsbekleidung eine Pauschale von 150,- für die Reinigung.
    Die Internetseite sagt für beides insgesamt nur 110,-
    Und dann wird auch noch von "Arbeitsmittel insgesamt" gesprochen, wobei es im WISO-Programm noch eine extra Kategorie "Arbeitsmittel" gibt, die ich aber von Anfang an nicht meinte.

    • Offizieller Beitrag

    Noch einmal: Das sind alles Kosten für Arbeitsmittel.


    Du kannst entweder insgesamt Beträge für Arbeitsmittel mit Glaubhaftmachung bis zur Höhe der Nichtbeanstandungsgrenze geltend machen oder musst alle Kosten hierzu insgesamt nachweisen. Es gibt nur entweder oder. Habe ich aber oben auch schon gesagt.

  • Okay, also sprich ich gebe nun im Programm für z.B. "Fachliteratur" einen Pauschalbetrag von 110,- an, so kann ich dann keine weiteren Kosten für "Berufsbekleidung" und "Arbeitsmaterialien" geltend machen.
    Tut mir leid für diese ganze Fragerei... Aller Anfang ist schwer. :(