Anlage SO

  • Ich möchte Grundstücksveräußerungsgeschäfte eintragen. Stets ist die Frage nach Datum des Erwerbs des Grundstückes zu beantworten. Das Grundstück ist aber ererbt. Dabei handelt es sich um ein Grundstück, dass seit 1823 im Familienbesitz ist. Es ist keine Möglichkeit die Anlage SO zu erhalten, da die Möglichkeit der Eintragung als Erbschaft nicht möglich ist.
    Was kann ich tun, außer einen Verkaufserlös von 1€ mit dem Datum z.B. 010.01.2005 einzutragen, was aber falsch wäre??? ?( .

    • Offizieller Beitrag

    Im Sinne der Fußstapfentheorie ist das Erwerbsdatum des Rechtsvorgängers/Erblassers (Erwerb im Todesfall) maßgeblich (§ 23 Absatz 1 Satz 3 EStG). Und außerhalb der 10-Jahres-Frist ist gar nichts einzutragen, was Dir das Programm aber auch sagt.