Umsatzsteuer aus Vorjahr bzw. Dezember in der EÜR

  • Hallo,


    ich bin umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler und möchte meine EÜR, Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung mit dem Wiso Steuer-Sparbuch 2014 machen. Ich nutze den Kontorahmen EKR03 und bin nicht bilanzierungspflichtig. Ich muss eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen und Einkommenssteuervorauszahlungen leisten.


    Meine EÜR habe ich bisher immer mit einer Excelvorlage von pierretunger gemacht, die Umsatzsteuervoranmeldungen mit Elster und den Rest vom Steuerberater machen lassen. Das war teuer und hatte viele Nachteile für mich. Ich habe früher schon immer meine Einkommenssteuererklärung (als Angestellter) mit Wiso gemacht und war damit immer sehr gut unterwegs.
    Mit der WISO EÜR und Umsatzsteuererklärung begebe ich mich auf Neuland und komme jetzt leider trotz Recherche nicht weiter. Ich finde zwar Beiträge mit der gleichen Frage, aber keine Lösung?!?


    Ich habe jetzt in der EÜR sämtliche Buchungen eingegeben, weiß aber nicht so recht wie ich mit den Umsatzsteuer-Vorauszahlungen umgehen soll. Ich habe immer eine Dauerfristverlängerung. Daher hatte ich in 2013 noch die Voranmeldungen aus Nov und Dez 2012 gezahlt, die habe ich auf "1790 Umsatzsteuer Vorjahr" in der EÜR 2013 gebucht. Dann die Vorauszahlungen für Jan-Okt 2013 ganz normal auf "1780 Ust-Vorauszahlung" in der EÜR 2013 gebucht.
    Für Nov verstehe ich es so, dass ich es auch auf 1780 der EÜR 2013 buchen muss, weil die Abbuchung am 10.1.2014 erfolgte und damit noch in der 10Tages Frist liegt/ zu 2013 zählt. Ist das so korrekt?
    Wo gebe ich die Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2013 ein, die ja erst am 10.2.2014 abgebucht wurde? Diese zählt ja nicht mehr zu 2013, oder doch? Gebe ich diese einfach in die EÜR 2014 unter 1790 ein? Falls ja wird diese Zahlung in der Umsatzsteuererklärung 2013 oder 2014 berücksichtigt?


    Vielen Dank im Voraus, dass Ihr einem Newbie seinen Knoten im Kopf löst :)

    • Offizieller Beitrag

    Die Umsatzsteuervorauszahlung IV/2013, die erst am 10.2.2014 angebucht wird, gehört in die EÜR 2014.
    Sie buchen im Februar 2014 auf 1790, das ist genau richtig.


    Bei der Erstellung er Umsatzsteuerjahreserklärung gehört diese Vorauszahlung allerdings in das VorauszahlungsSOLL.

  • Danke Häschen für die Info und Bestätigung.


    Die Umsatzsteuer aus Dezember 2013 die ich im Feb 2014 gezahlt habe ist jetzt in der EÜR auf 1790 gebucht.


    Da die Position 1790 aus der EÜR2014 nicht automatisch in die Umsatzsteuer 2013 übernommen wurde habe ich diese in der Umsatzsteuererklärung / Vorauszahlungen / Vorauszahlungssoll nachgetragen. Hier gibt es jetzt drei Punkte:
    1780 Umsatzsteuer Jan-Nov 2013
    1781 Die Sondervorauszahlung (1/11)
    und den manuellen Punkt Umsatzsteuer Dez 2013 (eingetragen ohne Kontozuordnung)


    Hoffe mal das passt so.



    PS: cooler Smiley :D

  • Die Umsatzsteuervorauszahlung IV/2013, die erst am 10.2.2014 angebucht wird, gehört in die EÜR 2014.
    Sie buchen im Februar 2014 auf 1790, das ist genau richtig.


    Bei der Erstellung er Umsatzsteuerjahreserklärung gehört diese Vorauszahlung allerdings in das VorauszahlungsSOLL.

    Hallo,
    ich habe genau dazu noch Frage. Ich bin Ist-Zahler, EÜR.
    1. Bis zum 10. Januar 2014 Abbuchung der Umsatzsteuervorauszahlung Dezember 2013. Welche beiden Konten muss ich ansprechen, um EÜR 2013 richtig zu erstellen? Und wie lautet die Buchung im Januar 2014?
    2. Wie buche ich die "Nachzahlung" der Umsatzsteuererklärung für 2013?


    Kann mir bitte jemand helfen? (Ich muss die Buchung noch in dieser Woche vornehmen.)

    Einmal editiert, zuletzt von Susi123 () aus folgendem Grund: Ich hatte vergessen zu schreiben: SKR03, WISO Mein Büro und keine Fristverlängerung. Ich habe zwei verschiedene Varianten gefunden: 1. 1780 an 1789 in 2013 1789 an 1200 in 2014 und 2. 1780 an 1371 in 2013 1371 an 1200 in 2014 Ich weiß nicht, was für die EÜR und das Finanzamt richtig wäre.

    • Offizieller Beitrag

    1) 1780 an 1371 am 31.12.2013 manuell (am 10.Januar dann 1371 an Bank)


    2) Umsatzsteuer Vorjahr (1790)


     [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_neutral.gif
    Ich bin grad echt unsicher, wie oft ich diese Frage in den letzten 4 Wochen hier beantwortet habe-was ist denn mit der Suchfunktion, irgendwann hab ich Blasen an den Vorderhufen.

  • Hallo in die Runde,


    ich hätte noch eine Zusatzfrage zur EÜR:


    Wenn ich die UST-VZ Dezember im Folgejahr auf 1790 gebucht habe, gehört die doch, als Ausgabe, zur EÜR im Folgejahr. Richtig?


    HIntergrund:
    Ich arbeite mit Lexware Buchhalter, aber dort wird mir das Konto 1790 in der EÜR nicht angezeigt.
    Und ich möchte ungern den Jahresüberschuss unnötig erhöhen.


    Danke für eine Antwort.


    Volker

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die UST-VZ Dezember im Folgejahr auf 1790 gebucht habe, gehört die doch, als Ausgabe, zur EÜR im Folgejahr. Richtig?

    So allgemein gesagt, stimt dieses ja gerade nicht. Genau darum geht es ja in diesem und anderen anderen ähnlich gelagerten Fällen in unserem Buhl-Forum.


    Ich arbeite mit Lexware Buchhalter, aber dort wird mir das Konto 1790 in der EÜR nicht angezeigt.

    Und warum fragst Du in einem Buhl-Forum etwas zu einer Software von Lexware? ?(

  • Hallo miwe4,


    zum Thema Lexware und buhl:
    Ich mache mit Lexware die Buchhaltung, und mit Buhl die Steuererklärung.


    zum Thema 1790:
    Ja, ich habe verstanden, dass die VZ nach dem 10.01. im jeweiligen Folgejahr gebucht wird.
    Meine Frage war, ob die Buchung 1790 dann in die EÜR des Folgejahres gehört.
    Und damit tatsächlich forum-fremd hier: die wird bei mir in der Lexware-EÜR nicht mit angezeigt.


    Volker

  • Moin Volker,


    dass die VZ nach dem 10.01. im jeweiligen Folgejahr gebucht wird.

    das ist, wie schon gesagt, nicht zwangsläufig der Fall.


    *Wenn* auf das Fall ist, gehört die Ausgabe in das Folgejahr. In den Stammdaten des Kontos 1790 müsste dann eine entsprechende Zuordnung bzgl. der EUR zu finden sein.


    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo und Frohes Neues,


    ich spül das Thema zum Jahreswechsel mal nach oben...


    WISO Steuersparbuch, EÜR mit EKR03


    Ich nutze Wiso Sparbuch EÜR als Freiberufler. Bisher ist es mir immer gut gelungen, alle Zahlungen und damit auch alle Buchungen bis 31.12. eines Jahres "unter Dach und Fach" zu bekommen.


    Diesmal habe ich zum ersten mal eine Umsatzsteuererstattung für den Dez. 2018 bekommen. Geldeingang war der 07.01.2019, also innerhalb der 10-Tages-Frist. Also ist die Zahlung als Einnahme dem Wirtschaftsjahr 2018 zuzurechnen.


    Aufgrund der bisherigen Antworten habe ich folgende Buchungen vorgenommen:


    Umsatzsteuererstattung: Einnahme am 07,01,2019 (Wertstellung zum 31.12.2018) auf Sachkonto 1780 H und auf Geldkonto 1371 S.


    Der Jahresgewinn erhöht sich um den Erstattungsbetrag. Soweit verständlich und auch hoffentlich richtig.


    So wie ich das verstehe, dient Konto 1371 zum "Zwischenparken".


    Frage :


    Nun müßte ich doch im aktuellen Jahr 2019 (WISO 2019) dieses Geld von Konto 1371 irgendwie wieder "zurückholen" oder zumindest verbuchen, da ja ein Geldeingang stattgefunden hat.


    Hier steht auch etwas dazu


    Demnach müßte ich dann in WISO 2019 mit dem Datum 07.01.2019 eine Einnahme von Sachkonto 1371 H auf Geldkonto 1200 S buchen.


    Und jetzt hakt es bei mir - sobald ich diesen Buchungssatz erzeuge, habe ich einen Gewinn für 2019 in Höhe der Umsatzsteuererstattung.


    Ist das jetzt nicht doppelt gemoppelt? Die im Wirtschaftsjahr 2018 verbuchte Einnahme der Umsatzsteuererstattung erhöht meinen Gewinn, und in 2019 taucht dieser Betrag nochmals als Gewinn auf.


    Kann mir jemand erklären, wo mein Gedankenfehler ist?


    Danke