Private Altersvorsorge gekündigt: Eingabe Wiso-Sparbuch?

  • Mist! Habe die Steuererklärung 2013 schon an das FA geschickt und nun flatterte Gestern ein Schreiben meiner im September 2013 gekündigten Altersvorsorge ins Haus (DWS RiesterRente Premium).
    Die Steuererklärung ging per Elster bereits an das FA, Belege habe ich persönlich abgegeben. Kann ich durch Elster eine Korrektur an das FA schicken? Wenn ja, wie ist dies machbar?


    Zur Eingabe habe ich noch eine weitere Frage:


    Ich habe die Beträge aus der Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag in die Anlage R eingetragen.
    Dabei gab es nur 2 Nummern mit Minusbeträgen die einzutragen waren (Nr. 7 und Nr. 8d).


    Ich wollte auch noch weitere Angaben bei folgender Eingabemaske machen: Allgemeine Ausgaben - Versicherungen und Altersvorsorge - Altersvorsogebeträge ("Riester-Rente"). Die Frage ist, der Vertrag wurde im September 2013 gekündigt, muss ich dann überhaupt dort nch Angaben machen: Hat XXX mindestens einen eigenständigen zulagenberechtigten Altersvorsorgevertrag und hat der Datenübermittlung nicht widersprochen? Ja oder Nein (zum anklicken)?


    Ich würde hier Nein anklicken, da er Vertrag ja gekündigt ist und das Guthaben an mich ausgezahlt wurde (Zulagen und Steuerermäßigungen wurden abgezogen und an die ZfA überwiesen).

  • Hallo ppGerman,


    ich stehe vor einem vergleichbaren Problem: Steuererklärung abgegeben und nun zwei Wochen später einen Schrieb von der ehemaligen Riester Versicherung erhalten. Hatte drei Jahre eingezahlt (vom Netto-Gehalt), dann den Vertrag ruhen lassen und 2013 gekündigt. Es wurden bei der Abrechnung bereits signifikante Werte an die ZfA zurück geführt, welche im Bereich des maximalen Steuervorteils (ca. 611€/Jahr) lagen. Daher dachte ich, dass die Sache sei erledigt. Falsch gedacht!


    Das Problem, was ich aktuell habe, ist die Eingabe der "schädlichen Verwendung gemäß Nr 8c" in den R-Bogen, Seite 2 (etwas anderes war auf der Bescheinigung nicht aufgeführt): Bei der Plausibilitätsprüfung wurde ein Fehler erkannt, da ja keine "Rente" ausgezahlt wurde. Was nun? Muss ich den kümmerlichen Restbetrag, den ich aus dem Vertrag erhalten hatte, als steuerpflichtige Rentenleistung eintragen und somit doppelte Lohnsteuer zahlen? Wenn ja, wo denn?


    Bzgl. Korrektur der Steuererklärung: Es scheint wohl gemäß meiner Recherchen möglich zu sein, einfach erneut ein Elstar-Datensatz abzuschicken (Briefunterlagen müssen dann ebenfalls erneut verschickt werden), solange noch kein Steuerbescheid ins Haus getrudelt ist.


    Falls Steuerbescheid doch schon zugeschickt wurde, muss man innerhalb einer Frist einen schriftlichen Einspruch beim FA erheben.


    Ich werde auf jeden Fall morgen zunächst die Versicherung und danach ggf. das FA kontaktieren. Habe nämlich den Verdacht, dass die Versicherung "pauschal" zu viel an die ZfA zurück geführt hat und ich mir nun das Geld vom FA zurück holen soll... :censored:


    Update: Man muss das erhaltene Dokument per Post an das Finanzamt schicken. Hinzu kommt noch ein Brief, in dem auf Berücksichtigung der zugesendeten Unterlagen in der bereits zugesendeten Steuererklärung (mit Datum, wann verschickt) hingewiesen wird. Habe hierzu einen "Musterbrief" aus dem Wieso-Programm entsprechend modifiziert (dann ist wenigstens die Steuernummer automatisch mit drauf).


    Bitte keinen neuerliche Erklärung abgeben!


    Es besteht wohl momentan noch keine Gefahr, dass der Steuerbescheid bereits unterwegs ist, da die elektronischen Daten seitens Arbeitgeber erst im März zu den Finanzämtern geschickt werden...