So wird die Umsatzsteuer aus dem Vorjahr gebucht

  • Hallo zusammen.


    Ich stehe gerade auf dem Schlauch, vielleicht kann mir da jemand runter helfen :)
    Habe zwar ähnliche Probleme hier im Forum schon gefunden, aber so richtig schlau bin ich noch nicht :(


    Ich gebe meine Umsatzsteuererklärung quartalsmäßig via Elster an das FA ab.
    Heute wurde vom FA die Umsatzsteuervorauszahlung vom Q4 des letzten Jahres abgebucht.


    Wie verbuche ich das nun richtig?


    entweder: Konto 1780 - Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
    oder: Konto 1793 - Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (keine Ahnung was der Unterschied ist?)
    oder: Konto 1790 - Umsatzsteuerzahlungen-Vorjahr


    Spontan würde ich jetzt 1790 - Vorjahr wählen, da Q4 ja im letzten Jahr war. Ist das richtig?


    Viele Grüße & Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Buchungskonten:

    • 1780 Umsatzsteuervorauszahlungen
      Die Quartalszahlungen Q.1-Q.3 (*) werden auf dieses Konto gebucht, auch USTVA Q.4 wenn bis zum 10.1. bezahlt wurde und auf
    • 1790 Umsatzsteuer Vorjahr
      Zahlungen oder Erstattungen zur USTEKLAE werden hierauf gebucht, und USTVA Q.4, wenn nach dem 10.1. bezahlt wurde.

    (*) Monatszahler hier erklärt

    Einkommensteuer:
    In die EÜR gehören alle Zahlungen und Eingänge an das Finanzamt, die auch wirklich in dem Jahr geflossen sind. Denk daran, für die Vorauszahlung gilt auch die 10-Tages-Regel!

    Umsatzsteuer:
    Hier kommen nur die für das entsprechende Jahr geleisteten Vorauszahlungen rein. Egal, wann diese gezahlt wurden. Es sind die SOLL-Vorauszahlungen! (Vorauszahlungssoll!) (Vorauszahlungen 1-12/201x) (Vorauszahlungen I - IV/201x)


    Abflusszeitpunkt bei Lastschrifteinzug

    Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt eine Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften erteilt, so gilt die Umsatzsteuer-Vorauszahlung unabhängig von der tatsächlichen Abbuchung vom Bankkonto im Zeitpunkt der Fälligkeit als abgeflossen.


    Mit anderen Worten darf eine am 10. Januar fällige, aber später eingezogene Umsatzsteuer-Vorauszahlung im vorangegangenen Kalenderjahr als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, wenn dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wurde. Der tatsächliche Leistungszeitpunkt ist unerheblich.


    Technische Umsetzung


    Man bucht im letzten Jahr am 31.12. ins Verrechnungskonto, was man am 15.1. täte, Ausgabe Kategorie 1780 (USTVA 2017.Q4).

    1. Im Verrechnungskonto steht
      (1) im Dezember die UStVA.Q4

      ACHTUNG: Mein Büro unterscheidet neuerdings zwischen Buchungsdatum und Wertstellungsdatum. Das Buchungsdatum ist entscheidend.
      (Das Wertstellungsdatum in Mein Büro ist bedeutungslos)
    2. In Bank wird im Februar die Zahlung als Ausgabe über > Steuerkategorie auf Kategorie > Verrechnungskonto 1360 gebucht
      (2) im Verrechnungskonto 1360 und
      (2) in der Bank an 1360.


  • Hallo und danke für eure Antworten...

    Zitat

    Ich gebe meine Umsatzsteuererklärung quartalsmäßig via Elster an das FA ab.

    das ist natürlich Quatsch....sorry...ich meinte natürlich Umsatzsteuervoranmeldung quartalsmäßig!


    SAMM


    DANKE für diese überaus ausführliche Antwort!


    Ich bin jetzt runter vom Schlauch und um einiges schlauer ;)

  • Hallo zusammen,


    Ich weiß, der Beitrag ist schon etwas älter. Allerdings stecke ich gerade in derselben Situation wie luminax vor 5 Jahren und ich hätte eine kleine Rückfrage zu deiner Erklärung SAMM


    Daher verzichte ich darauf, einen neuen Thread aufzumachen.


    Es geht um folgenden Teil:


    Das ist bei mir der Fall. Das Finanzamt bucht die Umsatzsteuervorauszahlungen per Lastschrift ab. Dies ist am 16.01.2019 für Q4/2018 erfolgt.


    Ich habe also für 31.12.2018 im Verrechnungskonto den Betrag der Voranmeldung auf Ausgabe Kategorie 1780 gebucht.

    Die Abbuchung vom Bankkonto vom Finanzamt habe ich per Zuordnungsassistent via Umbuchung auf das Verrechnungskonto gebucht, sodass das V-Konto wieder ausgeglichen ist.


    Daraus ergeben sich die folgenden Buchungssätze (automatisch, nicht manuell gebucht):


    31.12.2018 - 1780 an 1360 und

    16.01.2019 - 1360 an 1200


    Im Januar sieht man im Konto 1780 wie sich beides im Soll und Haben gegenseitig aufheben und im Dezember steht die UStVA.Q4 drin, nur eben über das V-Konto.


    Im Konto 1780 gleicht sich bei mir aber nichts aus. Wie auch? Ich will die UST-Zahlung ja nicht "neutralisieren". Nur das V-Konto ist mit der Umbuchung des Bankeinzugs auf das Verrechnungskonto wieder ausgeglichen. Ist es das was du meintest? Oder stehe ich irgendwo noch auf dem Schlauch? Oder buche ich den Lastschrifteinzug des FA falsch?



  • Im Januar bucht man die Bankzahlung aus, neutralisiert die Ausgabe im Verrechnungskonto als Einnahme Kategorie 1780 USTVA.

    Gleiche Frage auch von mir. Monatliche Abgabe mit Dauerfristverlängerung und Lastschifteinzug, die UstVA für November 2018 muss in Dezember 2018.