Wechsel von Pauschalmethode zu Fahrtenbuch mit Familienheimfahrten

  • Liebe Experten,


    zum Thema nachträglicher Wechsel von Pauschalmethode zu Fahrtenbuch gibt es ja schon eine Menge Beiträge. Damit ist es mir gelungen, bei der Eingabemaske der Lohnsteuerbescheinigung ganz unten die Eingabe für den nachträglichen Wechsel von Pauschalmethode zum Fahrtenbuch zu finden.


    Jetzt aber mein Problem : Ich benutze meinen Dienstwagen zu einem überwiegenden Teil für die Wochenendheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Die km dafür werden in der Eingabemaske als private Nutzung gewertet und der Wechsel daher nicht durchgeführt. ?(


    Auch kann ich bei der Eingabemaske für die Kosten der doppelten Haushaltsführung die mit dem Fahrtenbuch tatsächlich ermittelten Kosten für die Wochenendheimfahrten nicht eingeben. :(


    Kennt jemand die Lösung ?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt aber mein Problem : Ich benutze meinen Dienstwagen zu einem überwiegenden Teil für die Wochenendheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Die km dafür werden in der Eingabemaske als private Nutzung gewertet und der Wechsel daher nicht durchgeführt.

    Es sind doch auch Privatfahrten. ?(


    Auch kann ich bei der Eingabemaske für die Kosten der doppelten Haushaltsführung die mit dem Fahrtenbuch tatsächlich ermittelten Kosten für die Wochenendheimfahrten nicht eingeben.

    Weil für Familienheimfahrten anlässlich doppelter Haushaltsführung die Regelungen zur Entfernungspauschale analog anzuwenden sind (§ 9 Absatz 1 Nr. 5 EStG).

  • Hallo MiWe 4,


    danke für Deine Antwort, jedoch:


    http://www.mdf.brandenburg.de/…0Dienst-Kfz_April2011.pdf,


    Kapitel 5:




    "Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kfz unentgeltlich zu wöchentlichen
    Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten
    Haushaltsführung, so ist der Nutzungswert steuerlich nicht zu erfassen. Dementsprechend
    können diese Familienheimfahrten vom Arbeitnehmer auch nicht als
    Werbungskosten geltend gemacht werden. Wird das Kfz zu mehr als einer
    Familienheimfahrt wöchentlich genutzt, so ist für die zweite und jede weitere
    Familienheimfahrt ein pauschaler Nutzungswert i. H. v. 0,002 % des inländischen
    Listenpreises des Kfz für jeden Km der Entfernung zwischen dem
    Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstands anzusetzen und dem
    Arbeitslohn zuzurechnen. Mit dem pauschalen Km-Satz von 0,002 % des Listenpreises
    ist die Hin- und Rückfahrt abgegolten.
    Wird für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ein individueller Km-Satz ermittelt,
    so sind die steuerpflichtigen Familienheimfahrten mit diesem individuellen Km-
    Satz als geldwerter Vorteil zu versteuern."


    Wenn nur die pauschale Versteuerung erlaubt wäre, würde ja das Fahrtenbuch keinen Sinn machen.


    Aber wie kann ich das eingeben ?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin ja, mangels weiterer Infos zum Sachverhalt, nur auf die grundsätzliche Behandlung als Privatfahrten und deren besondere Behandlung im Einkommensteuerrecht eingegangen.


    Welche Voraussetzungen sind also gegeben, was hat der AG in welchem Umfang lohnbesteuert und wie sieht das geführte Fahrtenbuch aus und welche tatsächlichen Zahlen ergeben sich daraus?


    Dann wäre ein bereinigter Screen zu den Klicks im Steuer-Sparbuch auch dienlich.