Angaben zu den Kinderbetreuungskosten

  • Folgendes Problem habe ich.
    Wenn ich im Steuer Sparbuch 2014 zu dem Punkt "Angaben zu den Kinderbetreuungskosten" komme, klicke ich auf den Stift zum Eingeben.
    Dann öffnet sich jedoch ein Fenster in dem ich gefragt werde: "Bestand in 2013 kein gemeinsamer Haushalt der Eltern?"
    Ich gebe hier "Nein" an, da dies nicht der Fall ist, gehe auf "ok" und komme wieder an den oben genannten Punkt der Maske.


    Den Betrag kann ich jedoch nicht eingeben.


    Was übersehe ich?

  • Ich habe das gleiche Problem! Wenn ich bei "Bestand in 2013 kein gemeinsamer Haushalt der Eltern?" mit "NEIN" antworte, habe ich keine Möglichkeit irgendwo irgendwelche Betreuungskosten einzugeben.
    Woran liegt es?

    • Offizieller Beitrag

    Woran liegt es?

    Daran, dass bei der anderen Frage auch mit nein geantwortet wurde. Eine von beiden Fragen muss mit ja beantwortet werden, ansonsten geht es, mangels Erfgüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, an dieser Stelle nicht weiter.


    Klicke mal die kleinen erklärenden Fragezeichen vor den Fragen an und ließ Dir bitte auch die rechtsseitigen Programmerläuterungen durch.

  • Das habe ich ja alles schon gemacht!


    Das Kind lebte 2013 in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Eltern --> "Bestand in 2013 kein gemeinsamer Haushalt der Eltern?" -- Doch, der bestand. Antwort also "Nein". Und schon kann ich nichts weiter eingeben.
    Kann ich die Kosten für die Kinderbetreuung noch in einer anderen Maske eingeben? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Aebr die erste Frage ist doch zweifelsfrei zu bejahen. Also wie von haubi oben beschrieben.


    Du solltest wirklich mal überlegen, bereinigte Screens anzuhängen.

  • Habe ich denn so einen kompletten Denkfehler?


    Bestand in 2013 (k)ein gemeinsamer Haushalt der Eltern? Hier wäre die Antwort "JA" (Es bestand ein gemeinsamer Haushalt)
    Bestand in 2013 kein gemeinsamer Haushalt der Eltern? Hier ist die Antwort dann "NEIN"


    Wo ist mein Denkfehler?

  • Diese Fragen, die Haubi hier nennt, gibt es bei mir garnicht!


    Erste Frage




    Führten einen gemeinsamen Haushalt ganz oder teilweise (Ja)




    Zweite Frage




    Führten keinen gemeinsamen Haushalt (Nein)

  • Hallo alle zusammen,


    also ich habe das gleich Problem und kann bestätigen: die erste Frage gibt es bei mir definitiv NICHT! Es gibt nur die Frage: bestand in 2013 kein gemeinsamer Haushalt? (Nein)


    Im konkreten Fall kann es vielleicht daran liegen, dass das Kind nur das leibliche kInd meiner Frau ist? Das sollte ja nichts ausmachen, da wir gemeinsam veranlagen. Ich glaube, es könnte sich hier um eine Art Bug handeln. Wie ich sehe bin ich nicht der einzige, der das Problem hat. Ich schicke den Screen als Bild mit.



    Ich hoffe, das mit dem Bild funktioniert! Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.


    Herzliche Grüße

  • Hallo alle zusammen,


    man kann hier scheinbar keine Bilder von seiner Festplatte einfügen. Und online habe ich sie nicht. Falls mir jemand sagen kann wie ich den Screen hier einbinden kann, der zeigt, dass es besagt Frage bei mir nicht gibt, dann wäre ich sehr verbunden. Anhängen kann man nur Dateien bis 150 kb, ich krieg das Bild nur auf 167 kb runter. Vielen Dank!


    Herzliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    man kann hier scheinbar keine Bilder von seiner Festplatte einfügen.

    Direkt natürlich nicht - es sei denn, Dein PC ist ein Webserver. Aber das ist bei Dir wohl nicht der Fall, weshalb der angegebene Pfad nicht funktionieren kann. So wie Du das eingebunden hast mit Pfad auf lokalen LW kann das daher nicht funktionieren.
    Deshalb muß man erst ein Bild hochladen ins Forum und dann verknüpfen.


    mir jemand sagen kann wie ich den Screen hier einbinden kann, der zeigt, dass es besagt Frage bei mir nicht gibt, dann wäre ich sehr verbunden.

    Das geht so.


    Anhängen kann man nur Dateien bis 150 kb, ich krieg das Bild nur auf 167 kb runter.

    150 sollten ausreichen. Vielelicht einfach mal in Paint laden und das wichtige auschneiden. Oder zwei Bilder draus machen.

  • Hallo More_Coffee,
    so wie du das beschreibst, musst du doch auch Angaben "Zu einer weiteren Person" gemacht haben, wenn es so ist, dass das Kind nur das leibliche Kind deiner Frau ist. Dann kommt es auch noch darauf an, was du im Bereich "Wohnsitz und Haushaltszugehörigkeit" angegeben hast.
    Wenn alle Fragen korrekt beantwortet werden, überprüft die Software automatisch alle Anspruchsvoraussetzungen.
    Wenn du dann bei den Kinderbetreuungskosten die Frage "Bestand in 2013 kein gemeinsamer Haushalt der Eltern" mit Ja beanwortest, dann kannst du die Aufwendungen für die Kinderbetreuung korrekt erfassen.
    Es ist schwierig hier zu erahnen, was du wo erfasst hast. Aber meine Vermutung ist, dass du ggf. bei der Haushaltszugehörigkeit eine fehlerhafte Eingabe gemacht hast.
    Wenn du nicht weiter kommst, solltest du ggf. ein Ticket beim Support einreichen.
    Grüße

  • Hallo alle zusammen,


    erst einmal vielen Dank für die Antworten. Dann kommt hier erstmal das Bild (wer Paint bedienen kann ist klar im Vorteil :) :(



    Im konkreten Fall ist die Lage so:
    - Gemeinsame Steuerveranlagung meiner Frau und mir
    - Das Kind ist 3 Jahre alt und die leibliche Tochter meiner Frau (nicht von mir adoptiert). Bei Kindschaftsverhältniss Ehefrau als leilbiche Mutter eingetragen.
    - Der Vater ist unbekannt. Eingetragen unter "Kindschaftsverhältniss zu einer weiteren Person": Ist der Vater verstrorben: Nein ; Ist der Vater des Kindes amtlich feststellbar: Nein


    Vielleicht sind diese beiden Nein Angaben das Problem in dem Fall und vielleicht auch im Fall der anderen Nutzer? Oder ich mache etwas falsch :) Vielen Dank für die Hilfe.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    More_Coffee
    Dann probiere es einmal mit dem zutreffenden "ja". Die Frage bezieht sich in diesem Fall nämlich auf einen gemeinsamen Haushalt der leiblichen Elternteile und wird anschließend weiter eingegrenzt.


  • Hallo Miwe4,
    es handelt sich also um einen klassischen rtfm error (read the fucking manual). Natürlich besteht kein gemeinsamer Haushalt der Eltern, wenn der Vater unbekannt ist. Ich habe den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen und die Frage falsch verstanden. Es funktioniert genauso wie es soll. Vielen Dank für die Hilfe!
    Viele Grüße