Steuer Mac 2014 - Unterstützung Hilfebedürftiger

  • Hallo, bin ganz neu hier - habe aber über Jahre eine Est-Erklärung mit Wiso gemacht. Auf dem Mac bin ich jetzt das 3. Jahr unterwegs. In diesem Jahr (Version 2014) kommt nach der Elsterüberprüfung: Das Kind hat zum 31.12 des Vorjahres das 18. Lebensjahr vollendet und kann daher im Veranlagungszeitraum 2013 nur berücksichtigt werden, wenn mindestens ein Berücksichtigungsgrund für das volljährige Kind angegeben wird.


    Ich finde aber nicht die Möglichkeit, das einzutragen und in der Formularansicht fehlt der Eintrag natürlich und lässt sich auch dort nicht nachtragen ;(


    Ist das Mavericks oder taugt das Steuer mac nicht seinen Preis


    fredson

    • Offizieller Beitrag

    Ist das Mavericks oder taugt das Steuer mac nicht seinen Preis

    Es gibt noch mindestens eine dritte Möglichkeit... :whistling:
    Ich kenne zwar nur die Windows-Version, aber in der Mac-Variante wird es vermutlich nicht anders sein: hast Du denn beim Kind die entsprechenden Angaben gemacht?
    Screenshots aus Windows-Version:





    Oder ist das in der Mac-Version tatsächlich anders? :S

  • Hallo Billy,


    bist ein Teufelskerl. Ich bin heuet schon den ganzen Tag unterwegs, hier eine Lösung zu erreichen, 0 Erfolg. Habe mir gerade ein neues Kind gegönnt (das erste habe ich aus der Vorjahres-Steuererklärung übernommen) und schon sind die benötigten Felder sichtbar.


    Also - Billy fragen oder sich ein neues Kind gönnen - Genial, die Lösung.


    Ahoi und vielen Dank :thumbup:


    fredson

  • Muss mich korrigieren,


    habe mein neuangelegtes Kind bearbeitet, dann mein reales Kind gelöscht und alle Angabe getätigt, richtiger Name und, jetzt kommt`s,
    mein Sohn ist Baujahr 85, hier ist die Maske nicht aufrufbar oder sichtbar, mache ich ihn ein Jahr jünger (BJ 1986) ist alles da.


    Ich will jetzt fertigwerden und mache Ihn einfach ein Jahr jünger - hoffe, dass das FA mir das verzeiht!!!


    Schönen Abend


    fredson

    • Offizieller Beitrag

    Ich will jetzt fertigwerden und mache Ihn einfach ein Jahr jünger - hoffe, dass das FA mir das verzeiht!!!

    Da würde ich dringendst von abraten. :thumbdown:


    Mit ein paar bereinigten Screens wäre man hier schlauer.

  • Hallo miwe4,


    hier gibt es eindeutig einen Bug, mein Sohn ist 85 geboren, hat sein abi und zivi geleistet und dann ab in richtung Studium. Hier 3 Jahre Bachelor, ein Jahr vergeigt wegen ungenügend angebotener Masterstudiengänge, also Praktikum und jetzt hat er das Ding in 2 Jahren hingelegt. Summa summarum wird er in diesem Jahr 29, das toleriert das Programm nicht, 28 schon.


    Was soll ich bereinigen, alles ist gut, kann seine Ausbildung eintragen, ist dann auch im Formular Kind zu sehen, gebe ich sein echtes Alter ein, ist alles futsch.


    Kannst du selber mit einem neuen Kind ausprobieren - :huh:


    mfg


    fredson

    • Offizieller Beitrag

    Und nach welcher gesetzlichen Vorschrift sollte das Kind Geburtsjahr 1985 in 2013 noch als Kind mit Kindergeld/Kinderfreibetrag berücksicht werden. Komme ich unter Berücksichtigung § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr.2a i.V.m. § 32 Absatz 5 Satz 1 Nr.1 EStG irgendwie nicht mit. ?(

  • Hallo miwe4,
    Schwierige Frage - aber er wird von uns unterstützt - ist sozusagen hilfebedürftig. Und das geht nur, wenn ich dem FA im Kinder-Formular das sage. Und wenn Du, so wie ich, 4 Kinder durchs Studium gefördert hast, weisst Du auch, wo Dein Haus, dein Auto, Deine Yacht und Deine 3 Frauen geblieben sind.


    Es ging nur um diesen Eintrag, weil Elster beim Verenden gemeckert hat und auf eine Korrektur bestand. Jetzt ist es aber raus und ich gespannt.


    mfg


    fredson

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich gerade, ob Du wirklich den Kinderfreibetrag i.S. § 32 EStG beantragen möchtest oder "nur" Unterstützung bedürftiger Angehöriger i.S. § 33a Absatz 1 EStG. Da hätte dieses Kind auf der Anlage Kind nämlich gar nichts zu suchen, sondern müsste unter "Unterstützung Bedürftiger" eingetragen werden. Ein himmelweiter Unterschied.


    Ich weiß übrigens nicht, was Deine anderen Bemerkungen hier sollen. Oder kennst Du unsere persönlichen Verhältnisse? Das geht nun vollkommen an der Sache vorbei und ist im Forum auch nicht gerne gesehen.


    Und wenn Du ein Geburtsdatum eines Kindes änderst und es hat eine steuerliche Auswirkung, die Dir nicht zusteht, dann hat das dieselben rechtlich Folgen, als wenn Du aus 1.500€ Ausgaben 3.000€ machen würdest oder aus 10.000€ steuerpflichtigen Einkünften 5.000€ (Zahlen nur beispielhaft). Deswegen meine Warnung, einfach mal so eine Zahl zu ändern, nur weil das Ergebnis dann Deinen Vorstellungen entspricht.

  • hallo miwe4,


    bitte dich tausendmal um Entschuldigung, habe das eher lustig gemeint -vor Allem mit den 3 Damen.
    Aber wenn dann Steuerprobleme so ernst sind, kann ich auch seriös antworten.


    Wenn ich den Unterhalt für meinen noch in der Ausbildung befindlichen und über 25 Jahre alten Sohn geltend machen möchte, unterstütze ich ihn als Hilfebedürftiger. Anders geht es nicht und in diesem Jahr ist es das letzte Mal. Weshalb das Programm diesen Bug hat, kann ich nicht verstehen, weil - ich kann ja auch meine hilfebedürftigen und älter als 28 seienden Großeltern unterstützen.


    Mit Freibeträgen und Zulagen ist bei Kindern definitiv mit 25 Feierabend.


    Ich wünsche einen schönen Sonntagsausklang.


    fredson

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich den Unterhalt für meinen noch in der Ausbildung befindlichen und über 25 Jahre alten Sohn geltend machen möchte, unterstütze ich ihn als Hilfebedürftiger.

    Vielen Dank, dass Du uns schlussendlich doch dieses entscheidende Besteuerungsmerkmal nennst. Warum rätselten Billy und ich bloß? ?(


    eshalb das Programm diesen Bug hat, kann ich nicht verstehen, weil - ich kann ja auch meine hilfebedürftigen und älter als 28 seienden Großeltern unterstützen.

    Das Programm wird in diesem Bereich der Windows-Version entsprechen und da funktioniert ein 10.01.1985 geborenes im elterlichen Haushalt lebendes Kind mit Naturalunterhalt einwandfrei beim § 33a Absatz 1 EStG.


    Ohne aussagekräftige bereinigte Screens kann Dir hier wirklich niemand weiterhelfen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich den Unterhalt für meinen noch in der Ausbildung befindlichen und über 25 Jahre alten Sohn geltend machen möchte, unterstütze ich ihn als Hilfebedürftiger. Anders geht es nicht und in diesem Jahr ist es das letzte Mal. Weshalb das Programm diesen Bug hat, kann ich nicht verstehen, weil - ich kann ja auch meine hilfebedürftigen und älter als 28 seienden Großeltern unterstützen.

    Kann es sein, daß Du den Sohn auch immer noch bei den Kindern unter Persönliches erfaßt hast?

    • Offizieller Beitrag

    Wie oben bereits erwähnt und doch eigentlich schon abgehakt: Das Kind Jahrgang 1985 hat in der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung 2013 grundsätzlich rein gar nichts mehr zu suchen, da die gesetzlichen Voraussetzungen insoweit eben nicht gegeben sind. Eine Ausnahme stellt dar nur der Fall des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 EStG dar, dessen Voraussetzungen aber nach der Sachverhaltsdarstellung nicht gegeben sind.