Hallo zusammen,
ich hoffe, hier kann mir geholfen werden.
Zu meiner Situation:
Ich bin in der Stadt D tätig. In der selben Stadt, besuchte ich das gesamte Jahr 2013 zwei Mal pro Woche eine Weiterbildungs-Maßnahme, bezahlt von meinem Arbeitgeber. Die Einrichtung, in der die Maßnahme stattfindet, gehört nicht meinem Arbeitgeber, er ist jedoch einer von mehreren Gesellschaftern (Gesellschaftsform der Einrichtung = GbR).
Die Maßnahme findet zwei Mal wöchentlich in der Zeit von 8:00-13:00 Uhr statt. Danach muss ich noch arbeiten.
Könnte mir jemand sagen, ob ich die Möglichkeit habe, die tatsächlichen Fahrzeugkosten in Form der Kilometerpauschale abzusetzen oder ob nur die Entfernungspauschale gilt?
Wenn ja, welche Entfernung muss ich bei den Fahrtkosten angeben? "Fahrten mit eigenem Fahrzeug zwischen Wohnung und Fortbildungsort" oder "Fahrten mit eigenem Fahrzeug zwischen Arbeitsstätte und Fortbildungsort"?
Für Ihre Hilfe wäre ich dankbar.
Viele Grüße