Fehlermeldung: Eintragung zu Fahrtkosten für nicht zum BV gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen

  • Ich habe alle Eingaben für meine Steuererklärung vorgenommen. Wenn ich jetzt die Erklärung versenden will, erscheint bei der Prüfung folgender Fehler:


    EÜR 1. Betrieb


    Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs-, und Nutzungseinlagen. Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben.


    Leider verstehe ich nicht, was bzw. in welchem Feld ich dies korrigieren soll. Privates Kfz ist inkl. zugehöriger Kosten komplett angelegt und die Fahrtkosten ebenfalls entsprechend erfasst.


    Kann mir jemand weiterhelfen? Nutze WISO bereits viele Jahre - solch eine Fehlermeldung hatte ich noch nie.


    Freundliche Grüße


    Thomas

  • Hallo tzabel,
    bei der Erfassung deiner Kfz-Kosten (im Bereich Geschäftsfahrten mit dem privaten Pkw) müsstest du doch einen Hinweis erhalten haben, dass du die Summe der Einlagen entsprechend um denselben Betrag wie die erfassten Fahrtkosten erhöhen musst.
    Du musst unter "Betriebsausgaben" > "Schuldzinsen" > "Angaben über Entnahmen und Einlagen" noch den entsprechenden Betrag erfassen.
    An dieser Stelle ist auch ein kleines Fragezeichen. Wenn du darauf klickst, wird dir erklärt was du machen musst. In dem Text zu dem kleinen Fragezeichen steht, dass auch Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen als Einlage zu erfassen sind.
    Bei mir wurde ich genau zu diesem Bereich geleitet, als ich die Fehlermeldung angeklickt habe.


    Grüße

  • Hallo Blumenkind,


    wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich die Sprit- bzw. KFZ-Kosten meines privaten PKWs noch einmal als Einlage angebeben. Einlagen soll man doch im Anlagenverzeichnis dokumentieren und per Post nachreichen. Sollte man hier noch einmal die Aufstellung der KFZ-Fahrten mitschicken?


    VG

  • Hallo gotcha72,
    du hast es richtig verstanden.
    Aufgrund des Belegverzichts würde ich nichts mitschicken, was nicht erforderlich ist. Deine Aufzeichnungen solltest du aber schon aufbewahren, um so für eventuelle Rückfragen ausgestattet zu sein.
    VG

  • Hallo,


    ich werfe diese Frage nochmal auf, da bei mir genau die selbe Problematik aufgetreten ist.
    Ich rechne meine betrieblich gefahrene Kilometer mit dem Privatfahrzeug mit der 30 Cent Kilometerpauschale ab.
    Sprich im Feld oben "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)" steht z.B. (durch importiere EÜR von WISO Mein Büro) angenommen 1000,00 €
    Diesen Wert soll ich nun 1:1 in das Feld darunter "Einlagen (inklusive Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen)" übernehmen?
    Wieso macht das dann Mein Büro bzw. auch das Steuer-Sparbuch nicht automatisch, wenn ich die kosten buche...
    Die Privatentnahmen bucht er schließlich ja auch automatisch von betrieblichen Handys mit Privatnutzung...

  • Moin,


    ich hatte gestern dasselbe Problem.


    Seit 6 Jahren fahre ich mit meinem privat PKW gelegentlich betrieblich bedingt und gebe das seit Jahren in der WISO-Software mit der 30ct Pauschale an. NIE wurden Fehlermeldungen wegen irgendwelcher Einlagen angegeben. Weder von der WISO-Software noch vom Finanzamt. Insbesondere habe ich nur die Daten des letzten Jahres importiert und geändert. Wie gesagt, letztes Jahr ging es ...


    Ich habe es bei den Einlagen angegeben und die Software ist zufrieden.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe es bei den Einlagen angegeben und die Software ist zufrieden.

    Der Software könnte das egal sein, das FA erwartet diese vollständigen Angaben.

  • Trotzdem könnte das Tool doch es dann auch selbstständig eintragen?! Genauso wie in die Anlage St zwecks AfA abschreibungen oder Bewirtungskosten...


    Also einfach zusätzlich unter Einlagen eintragen und gut is...

    • Offizieller Beitrag

    Diese Fehlermeldung ist genau so neu, wie es das Feld 61 ist.


    Wenn man sein privates Kfz betrieblich nutzt, dann legt man sozusagen Kfz-Kosten in die EÜR ein.


    Üblicherweise – und so ist auch die allgemeine Empfehlung, werden diese Kosten über das Verrechnungskonto gebucht- das man, ebenfalls allgemeiner Tenor, in der EÜR eigentlich nicht am Jahresende ausgleichen muss.


    Da es sich aber um eine private Einlage handelt, stellt das Programm in diesen Fällen fest „du hast behauptet, Kfz-Kosten privat in den Betrieb eingelegt zu haben, hast aber keinen einzigen Cent Privateinlage gebucht. Das kann so nicht stimmen“.


    Einfach beheben lässt sich also der Fehler, wenn man das Verrechnungskonto am Jahresende mit einer Einnahme (Gegenkonto Privateinlage) auf 0,00 Euro bringt. So wird die private Nutzungseinlage korrekt den Privateinlagen zugeschlagen.

  • Hallo,


    ich muss das Thema leider noch mal hocholen.
    Nach der Fehlermeldung der SW habe ich unter Schuldzinsen - Einlagen den gleichen Betrag wir unter KFZ-Kosten eingetragen. Jetzt steht im Formular, Anlage G, Seite 2, Zeile 45 eine negativer Saldo. Ist das so richtig? ?(


    Danke Günther

  • Hallo Günther,


    ich bin gerade an der selben Stelle. Ich schau heute mal nach ob sich in Anlage G oder S etwas verändert hat. Nach gestriger Bearbeitung der EÜR war ich auch mit den Einlagen am kämpfen. G ist bei mir aktuell leer , da ich als Freiberufler buche. Somit lässt es sich für mich leicht erkennen, zumindest bei Anlage G.


    EÜR Formular


    Hab gerade gesehen Zeile 45 aus Anlage G entspricht ebenso für freiberuflich Zeile 32 in Anlage S. Selber Wortlaut.


    *EDIT: So meinerseits geprüft und tatsächlich werden die Kosten für Fahrten mit privat PKW ebenso in Anlage S bei mir ergänzt. Übrigens auch der Investitionsabzugsbetrag in Anlage S Zeile 34 ist auch in der EÜR Zeile 75

  • Ich habe das gleiche oder ein ähnliches Problem…
    Ich habe meine Geschäftsfahrten mit dem privaten PKW eingetragen…
    Sagen wir mal 200 Euro errechnet so das Programm dann das rote Dreieck und meckert…
    OK klicke auf das Dreieck und da stehen das ich
    -------
    Bitte die Gesamteinlagen anpassen
    Sie haben Ausgaben für Geschäftsfahrten mit dem privaten Pkw erfasst, also Nutzungseinlagen. Für die elektronische Abgabe der Steuererklärung (ELSTER) erhöhen Sie bitte auch die Summe der Einlagen entsprechend um 200 €.
    ---------
    Kein Problem man kann ja auf den Link klicken „Summer der Einlagen“ und habe dort (Schuldzinsen aus der Finanzierung von Fahrzeugen des Anlagevermögens) dann meine 200 Euro eingetragen…
    ABER das rote Dreieck bleibt!!! Bei dem Eintrag der privaten Fahrten…


    Mehr noch bei dem Eintrag „Schuldzinsen aus der Finanzierung von Fahrzeugen des Anlagevermögens“ kann man den Wert nicht direkt eingeben, sondern muss daneben auf ein „>“ klicken…
    Dann landet man aber bei dem Posten Betriebsfahrzeuge… und das ist doch einfach nur Falsch! Weil mein Privater Pkw ist kein Betriebsfahrzeug und ich werde es da nicht erfassen…


    Ich habe auch versucht die 200 Euro in die andern Schuldzinsen Felder darunter einzutragen aber ich bekomme das rote Dreieck bei der Erfassung meiner gewerblichen Fahrten mit meinem privaten PKW einfach nicht weg….


    Das ist doch ein Fehler!
    Hat jemand einen Lösungsansatz das man das Fehler Dreieck wegbekommt?
    Wo muss ich das eintragen damit meine Fahrten anerkannt werden von der Software?



    ich werde meine privaten PKW ganz sicher nicht meinem Gewerbe zuordnen (das wäre ach falsch)

  • Hallo! Hier mein Problem: ich hatte in 2016 ein paar Einnahmen als Selbstständiger und war gleichzeitig eine Zeitlang angestellt. Als Angestellter habe ich Fahrtkosten eingetragen, weil ich immer von Berlin nach München zur Arbeit gependelt bin (1 mal die Woche). Beim Versuch die Steuererklärung elektronisch per Elster abzuschicken kam die Fehlermeldung (siehe Anhang).
    Von BUHL kam auf meine Anfrage die Antwort, ich solle doch den Wert der KM-Fahrten (30000 km mal 0,3 =9000,- EUR) nochmals eintragen, unter:


    "Gewinneinkünfte > Einkünfte aus Gewerbebetrieb > Laufende Einkünfte des 1. Betriebs > Einnahmen-Überschuss-Rechnung 1. Betrieb > Betriebsausgaben > Schuldzinsen"
    Wie oben im Forum auch gesehen, kann das eigentlich nicht sein. Denn hier würde ich die Fahrten als Einlage zu den Betriebsvermögen zuzählen, wobei die Fahrten aber eindeutig als Angestellter waren. Wenn ich dies tue, dann vermindert sich meine Steuerlast erheblich,- was ich mich auch nicht richtig vorstellen kann...


    Aktuell denke ich ich mach das mal so, schicke es ab und schaue was das Finanzamt damit macht. Oder hat jemand eine Idee? Vielen Dank