Arbeitszimmer bei Vermietung + Verpachtung

  • Ich vermiete einige Wohnungen. Die Erstellung der Betriebskostenabrechnungen usw. erfolgt in einem Arbeitszimmer der eigenen Wohnung.
    Die Anlage eines häuslichen Arbeitszimmers im Steuerprogramm klappt prima. Ebenso funktioniert die Übernahme der Daten aus dem Bereich Immobilien.


    Allerdings können die durch das Programm für das Arbeitszimmer ermittelten Kosten nicht der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zugeordnet werden.


    Oder habe ich da etwas übersehen?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, da gibt es in der Tat nur die Möglichkeit die Kosten in einer Summe in den weiteren Werbungskosten unterzubringen. Einen Ausdruck der Excel-Tabelle zur Kostenermittlung beifügen.
    Warum gibt es den Punkt in der Steuersoftware nicht? Weil das AZ i.d.R. bei Einkünften aus VV nicht anerkannt wird.