Heirat im Dezember - Kann ich meine Jetzt-Ehefrau bis zur Heirat wie im Vorjahr unter "Unterstützung Bedürftiger" eintragen?

  • Ich habe am 20.12 meine Frau geheiratet, zuvor haben wir schon länger zusammengelebt und 2 gemeinsame Kinder im gemeinsamen Haushalt. Da meine damalige Lebenspartnerin/heutige Ehefrau kein Einkommen hat konnte ich sie bisher immer unter dem Punkt "Unterstützung Bedürftiger" (inkl. Ihrer durch mich übernommenen Versicherung eintragen). Nun haben wir am 20.12 geheiratet, was ich auch eingetragen habe. Kann ich Sie trotzdem bis zum 19.12 weiterhin unter diesem Menüpunkt eintragen? Ich war mir nicht sicher, denn ich hatte gehört, dass eine Heirat immer für das ganze Jahr rückwirkend gilt. Wenn es nicht möglich ist, habe ich dann die Wahl ob ich die Heirat erstab dem 20.12 gelten lassen will? Es kann ja sein, dass die Unterstützung Bedürftiger bis 19.12 sich bei mir besser auswirkt. Wenn ja, wie würde ich das eintragen?


    Danke für euer Feedback!

    • Offizieller Beitrag

    Zusammenveranlagung und § 33a Absatz 1 EStG schließen sich aus. Vergleiche mal die Höhe des Grundfreibetrags (Unterschiedsbetrag Eingangsbetrag Grund-/Splittingtabelle) und den Höchstbetrag nach § 33a Absatz 1 EStG. ;)


    Wurde im Forum übrigens schon öfters besprochen.

  • Danke für dein Feedback miwe4! Könntest du das für eine Steuerlaien etwas klarer ausdrücken?


    Wäre es schlimm wenn man es einfach mal angeben würde?


    WIe sieht es denn mit den KVbeiträgen aus? Ich könnte SIe ja einfach bei den KVbeiträgen der Frau eintragen oder aber sie nur bei der Unterstützung Bedürftiger als übernommene KVbeiträge eintragen. DIe Frage ist einfach was mehr bringt. Oder ist die Frage eh schon nichtig?


    Sorry, falls das hier alls Mist ist...

    • Offizieller Beitrag

    Wäre es schlimm wenn man es einfach mal angeben würde?

    ja


    Ich könnte SIe ja einfach bei den KVbeiträgen der Frau eintragen ...

    Genau da gehören diese ja auch hin. Und zwar nur da.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für dein Feedback miwe4! Könntest du das für eine Steuerlaien etwas klarer ausdrücken?


    Na, man kann unverheiratet die Unterstützung bis zur Höhe des Grundfreibetrags absetzen. Wenn man zusammen veranlagt wird, dann gibt es schon zwei Grundfreibeträge.


    Mehr geht nicht.