Umsatzsteuervoranmeldung

  • Hallo,


    2 Fragen zur Bedienung der UStVa in der WISO Unternehmersuite:


    - werden die umsatzsteuerrelevanten Buchungen, die in der Periode 13 gebucht wurden, in der UStVa für den Monat Dezember berücksichtigt?


    - Gibt es außer dem Konto 8410 Erlöse 19% USt (im SKR 03) noch weitere Konten berücksichtigt, die in der UStVa im Feld "Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19%" auftauchen? Ich habe nämlich in besagtem Feld in der Voranmeldung einen Betrag, der mir suspekt vorkommt, ich kann aber anhand des Kontos 8410 diesen Wert nicht nachvollziehen.


    Danke und VG!

  • Hallo Jakobius,


    Die UVA für den Monat Dezember kann natürlich keine Buchungen berücksichtigen, die nicht in der Periode 12 gebucht werden.
    Welche umsatzsteuerrelevanten Buchungen willst Du denn in Periode 13 machen? Dort sollten eigentlich keine auftauchen.


    Vielleicht hast Du neben 8410 noch weitere Erlöskonten bebucht? Wenn Du nicht 8410 als Erlöskonto explizit angelegt hast, wird automatisch Konto 8400 bebucht. Schau mal da rauf, alle Erlöskonten mit 19% werden in der UVA addiert.
    Ansonsten lies mal hier - das könnte Deine Frage auch beantworten.


    LG Chris

  • Naja, ich habe die Periode 12 abgeschlossen gehabt und noch einige Korrekturen vornehmen müssen. Die habe ich notgedrungenermaßen in Periode 13 gebucht. Lässt sich da nichts machen, d.h. dem Programm irgendwie sagen, dass es die 13-er Buchungen in die USTVA des Dezembers mit reinnehmen soll?

  • Nein, ich denke, das geht nicht. Du müsstest eine Datensicherung einspielen, in der der Dezember noch nicht abgeschlossen ist.
    Die UVA nimmt wirklich keine Buchungen aus Periode 13. Das geht ja auch schon aus dem Formular der UVA hervor, es gibt eben nur 12 Monate im Jahr.


    Wenn es sich aber um "kleine Beträge" handelt, musst Du auch keine korrigierte UVA für Dezember abgeben, sondern meldest das dann ja mit der USt-Jahresmeldung.
    Immer dran denken, nie zu früh eine Periode abschliessen!


    LG Chris

  • Guten Abend zusammen,


    ich weiß, das Thema ist schon älter, aber ich würde einen Punkt gerne nochmals ansprechen, weil er mich heute verunsichert hat.


    Chris und Manuel (und auch Franco in einem noch älteren Thread) schreiben sinngemäß, in der UVA werden keine Buchungen der Perioden 13-15 übernommen.


    Nun, ich mache leider die gegenteilige Erfahrung. Wenn ich die Steuerkonten in der Periode 13 abschließe (in meinem SKR04 Fall die Konten 1401, 1408,3806, 3830) werden alle Buchungen (d.h. die Salden der Konten) in die UVA Dezember übernommen und zwar sowohl in die Druckversion als auch in die Elster Version. Die UVA Dezember würde dadurch natürlich unbrauchbar, daher habe ich diese Abschlussbuchungen bisher immer erst nach Abgabe der UVA Dezember im Februar des Folgejahrs gemacht.


    Wenn eure Aussagen zutreffen, wäre mir das wesentlich lieber und ich frage mich jetzt, ob ich in all den Jahren etwas verkehrt gemacht oder aufgesetzt habe.


    Kann einer von euch mir evtl. weiterhelfen?


    Viele Grüße
    Hubert

  • Hallo Hubert,


    bis Version 2014 / 2015
    wurden in den Montatsauswertungen nur die Monate ausgewertet. D.h. Dezember nur Dezember
    Bei Quartalsauswrtungen das 4. Q bis einschl. Dezember undnicht mit Periode > 12
    Nur bei der Jahresmeldung wurden Periode 1 bis 15 ausgewrtet


    In der neuen Version sieht es nun so aus wie von Dir geschildert.


    Vielleicht einmal ein Ticket bei Buhl erstellen, denn das Wirtschaftsjahr hoert mit dem Dezember auf

  • Hallo Franco,


    ich habe diese Antwort erhalten:


    Zitat (Anfang)
    "Als technischer Support können wir nicht einschätzen, ob dies so korrekt ist, auch wenn dies anzunehmen ist. Wir haben daher eine Anfrage an die Entwickler gestellt um Klarheit zu schaffen.

    Für weitere Fragen und Anregungen, stehen wir Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung."
    Zitat (Ende)


    Ich bin mal gespannt, ob noch etwas folgt, habe aber keine allzu große Erwartung.


    Viele Grüße
    Hubert

  • Hallo Franco,


    nachfolgende ergänzende Antwort habe ich soeben von Buhl erhalten:


    Zitat (Anfang)


    "In der Tat ist das Verhalten normal und die Buchungen aus den Periode 13-15 werden in die Umsatzsteuervoranmeldung Dezember geschrieben."
    Zitat (Ende)


    Nach meiner Meinung kann somit der Jahresabschluss erst nach Abgabe der UVA Dezember erfolgen, weil diese sonst falsch wäre. Außerdem ist auch jeder nachträgliche Ausdruck der UVA immer falsch, weil die Jahresabschlussbuchungen dann ja enthalten sind.


    Grüße
    Hubert

  • Hallo Maulwurf,


    nein, ich habe nicht widersprochen, weil ich mich ehrlich gesagt nicht sattelfest genug fühle, um den Widerspruch im Falle einer Diskussion überzeugend verteidigen zu können.


    Grüße
    Hubert

  • Periode 13-15 werden in die Umsatzsteuervoranmeldung Dezember geschrieben

    ?( verstehe ich auch nicht.
    Wie will in die 12. Periode (Dez.) "geschrieben" werden, wenn diese schon abgeschlossen und die UStVa. raus ist.


    Wie z.B. Franco u.ComputerHaus richtig erläutern werden in der 13.Periode/Monat nur Korrektur und Abschlussbuchungen erfasst. Auch Buchungen die sich auf den Gewinn auswirken. z.B. AfA, Privatnutzungen, oder Umbuchungen Verrechnungskonto.

    Die umsatzsteuer-relevanten Buchungen in den Perioden 13 bis 15 werden nur und ausschließlich in der Umsatzsteuer-Erklärung, nicht aber in den Voranmeldungen berücksichtigt.

    Dafür ist nun mal die USt.-Erklärung da. Und meist werden auch noch ein paar Kröten fällig.

  • Hallo Maxi_flor,


    richtig waere, dass in den Umsatzsteuervornameldung, gleichgueltig fuer welche Zeitraeume, nur Perioden 1 bis 12 beruecksichtigt werden.


    Microtech, der Programmentwickler (powerd by Microtech) sieht diesen steuerlichen Sachverhalt jedoch anders so wie auch andere steuerliche Sachverhalte anders gesehen werden. Um Missverstaendnisse zu vermeiden, die Ursache sind nicht die Programmierer, sie sind ausfuehrend, sondern die Planer und Entwickler die dann auch fuer den Einsatz und die Ergebnisauswertung der "Qualitaetssicherung" die "usability tests" etc etc verantwortlich sind.
    Anders ist es nicht zu erklaeren, dass beim Support von Buhl seit nunmehr 12 Jahren (erste Buhl Vrersion 2004) Fehlerbeschreibungen zu steuerlich falschem Programmverhalten fuer Microtech eingereicht werden, die bis heute keine Beruecksichtigung finden.
    Uebrigens ist auch die Büro Plus und die ERP Version von Microtech mit gleichen Fehlern behaftet. insofern ist "the price is what you pay, the value ist was you get" hier nicht zutreffend, da "teurer" leider nicht "besser" bedeutet.


    Die Konsequenz ist fuer die Anwender:
    bekannte Fehler zu kennen und im Umgang mit dem Programm zu beruecksichtigen wie z.B. durch manuelle Korrekturen oder nach diesen steuerlichen Sachverhalten das Marktangebot zu pruefen und sich ggf anders zu entscheiden.


    Zur Erinnerung z.B.:


    https://www.buhl.de/wiso-softw…?postID=285905#post285905



  • Moin Franco,


    danke für Deine ausführliche Antwort.


    Leider ist sie auch sehr ernüchternd; so wie ich das verstehe, ist es also vollkommen sinnlos, auf diesen offensichtlichen Fehler weiter hinzuweisen (und gar auf Beseitigung zu hoffen) ;(


    Auf die Konsequenzen für ums noergelnde Anwender hast Du ja hingewiesen, aber dafür muss man natürlich die Fallstricke kennen - und auch dann kann es ja wie im o. g. Fall schwierig werden, manuell einzugreifen; sollen dann die Abschlussbuchungen stornieren werden, um eine korrekte Ust-VA (wieder) zu erhalten? Ist nur eine rhetorische Frage..


    Was ich allerdings sehr erstaunlich finde: Dass es (grade) hier in D offenbar mögliche ist, buchhalterische und damit steuerrelevante Sachverhalte nach eigenem Ermessen zu interpretieren =O


    Aber egal, wie Du schon geschrieben hast: letztendlich muss das jeder Anwender für sich bewerten und entsprechend entscheiden..


    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,

    Zitat

    Was ich allerdings sehr erstaunlich finde: Dass es (grade) hier in D offenbar mögliche ist, buchhalterische und damit steuerrelevante Sachverhalte nach eigenem Ermessen zu interpretieren

    die Sachverhalte gelten fuer alle, nur Microtech hat hier wohl inkompetente Fachberater und selbst keinerlei Kompetenz. Diese Firma verwendet nicht das Programm Unternehmer oder Buero Plus und hat vermutlich einen (externen) Steuerberater oder eine Wirtschaftpruefungsgesellschaft, wo man ja mal "unverbindlich" fragen koennte wie es denn "gesetzeskonform" zu sein hat.
    Ich habe deshalb eher den Eindruck, man ist bei Microtech der Meinung, dass die Microtech-Kunden (dazu gehoert auch Buhl selbst) keine Ahnung haben.
    Was mich besonders irritiert ist die Tatsache, dass im Buero Plus Forum nie ein Beitrag ueber diese Themen zu finden war und ist und auch die Problematik der e-Bilanz nicht erscheint.
    Da kann man sich denken was man will.


    Hiermit soll es nun gut sein, denn wie ja bekannt ist, stehe ich seit 12 Jahren (der ersten WISO Kaufmann Version) voll hinter dem Programm nur bei Ignoranz und Ueberheblichkiet habe ich absolut kein Verstaendnis fuer die Haltung eines Unternehmens gegenueber seinen Kunden.

    • Offizieller Beitrag

    Also, ich habe jetzt mal eine Testumgebung geschaffen, um diesen Sachverhalt nachzustellen. Damit revidiere ich teilweise auch meine o.g. Aussage.


    Im laufenden Jahr sind die Perioden 1-12 abgeschlossen. In diesen Perioden gibt es keine USt-relevanten Buchungen.
    In Periode 13 habe ich eine Buchung erfasst, nämlich 4530 an 1000 über 119,- € brutto. Hier ist in der Buchungserfassung schon ersichtlich, dass das Buchungsdatum auf die Periode 12 hinweist.
    Wenn ich jetzt die USt-VA ausgeben will, wird als "aktueller" Monat der Dezember vorgeschlagen, obwohl ich (isch schwööör) in der Periode 13 bin (gebucht habe). Die USt-VA für Dezember gibt auch die 19 € Vorsteuer korrekt aus. Ebenso, wenn ich die USt-VA für das ganze Jahr ausgebe.
    Auffällig ist hier, dass Du bei der USt-VA sowieso nur die (real existierenden) Kalendermonate Januar bis Dezember ausgeben kannst; denn auch das Finanzamt kennt nur diese Monate, aber keine weiteren Buchungsperioden.
    Daraus folgt, dass es überhaupt keine andere Möglichkeit gibt, als nachträglich und in Periode 13 erfasste Buchungen auf den Dezember zu packen.

  • Moin Manuel,


    also diese Schlussfolgerung kann ich so nicht nachvollziehen...


    Es gibt für die Monate 1-12 die VAs und dann eben die Jahreserklärung, die die Abschlussbuchungen der Perioden 13 ff enthält.
    Die "Korrekturen" daraus in die VA 12 zu schieben, ist wirklich.. Murks.. :fie:


    Gruss
    Maulwurf