Okay. Ich hab mich da blöd ausgedrückt.
Du hast natürlich Recht, irgendwie und ausnahmsweise.
Die UST-VA kannst Du erstellen für Kalendermonate. Wenn Du umsatzsteuerrelevante Buchungen in P13 in eine UST-VA pressen wolltest, müssten die nahezu zwangsläufig in den Dezember rutschen.
Über die Sinnhaftigkeit des Vorgehens wollte ich mich nicht äußern, denke aber nochmal drüber nach.
Ich hoffe, ich war jetzt verständlicher?