Umsatzsteuervoranmeldung

    • Offizieller Beitrag

    Okay. Ich hab mich da blöd ausgedrückt.
    Du hast natürlich Recht, irgendwie und ausnahmsweise.


    Die UST-VA kannst Du erstellen für Kalendermonate. Wenn Du umsatzsteuerrelevante Buchungen in P13 in eine UST-VA pressen wolltest, müssten die nahezu zwangsläufig in den Dezember rutschen.
    Über die Sinnhaftigkeit des Vorgehens wollte ich mich nicht äußern, denke aber nochmal drüber nach.


    Ich hoffe, ich war jetzt verständlicher?

  • Isch denke... und denke.. nee sorry, kein anderes Ergebnis trotz Deiner wohlmeinenden Worte :vain:


    Irgendein schlauer Mensch hat sich die Perioden 13 etc einfallen lassen, damit ich mir nicht den schon gemeldeten Dezember zerschiesse - oder ist das nur ein Gerücht :golly: ?


    Gruss
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich nicht; P13 sind eigentlich für Jahresabschlussbuchungen...


    Hast Du eine Korrektur, die umsatzsteuerrelevant ist und den März betrifft, dann korrigiert Du entweder den März, oder, wenn das nicht mehr möglich ist, kommt die Umsatzsteuerkorrektur eben mit der Jahresmeldung; nicht mehr mit einer VOR-Anmeldung.

  • Moin,


    wie meinst Du "eigentlich nicht..." ? Das ist doch genau das Problem, um das wir hier kreisen; wenn denn die (steuerrelevanten) Abschlußbuchungen mal nur in der Jahreserklärung enthalten wären... :whistling:


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo maulwurf,


    Zitat

    Irgendein schlauer Mensch hat sich die Perioden 13 etc einfallen lassen, damit ich mir nicht den schon gemeldeten Dezember zerschiesse - oder ist das nur ein Gerücht

    genau so ist es und gilt auch fuer P14 und P15

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    eigentlich ist das die andere Diskussion, die immer wieder aufkommt: Periodenabschlüsse.
    Wenn Du im März eine steuerrelevante Buchung vergessen hast und Dir fällt das eben erst auf, wenn die Perioden schon abgeschlossen sind, dann bleibt Dir nichts anderes übrig, als diese Korrektur in P13 zu erledigen.
    Wenn Du in P13 etwas buchst, dann ist das Datum der 31.12.20xx. Somit werden die Daten -technisch betrachtet- in den Dezember notiert. Und damit ist diese Buchung eben auch (eventuell nicht richtig) auf der USt-VA Dezember enthalten.
    Die Frage, die sich hier aber stellt: warum sollte man hier eine USt-VA ausdrucken/abgeben wollen?


    Mein Vorschlag (neben dem Verzicht auf Periodenabschlüsse) wäre in so einem Fall: die laufenden Buchungen werden in den entsprechenden Perioden gebucht. Ist eine Periode bereits abgeschlossen, und danach fällt eine fehlende Buchung auf, dann wird diese in der ersten noch offenen Periode nachgebucht (und im Zweifelsfall in der entsprechenden USt-VA gemeldet).
    Ist die erste noch offene Buchung die P13, dann meldet man diesen fehlenden Umsatz nicht in der USt-VA, sondern erst in der Umsatzsteuer-Erklärung.


    Allerdings ist das kein steuerrechtlich verbindlicher Hinweis... lediglich ein "ich würde das so machen".
    Grundsätzlich hast Du dann aber die korrekten USt-VAs, eine eventuell nötige Korrektur ergibt sich dann in der USt-Erklärung.