1 % Regelung

  • Einen wunderschönen guten Abend,


    ich bin seit 16.01.2014 selbständig und habe eine Frage zur 1 % Regelung. Ich habe mein Fahrzeug 2010 gekauft und nutze es jetzt unteranderem auch dafür (und natürlich auch Privat) um zu meine Auftraggeber zu fahren (die alle im unmittelbaren Umkreis max. Entfernung 10 km von meinem Wohnort) sind.


    Ich habe leider nirgends etwas gefunden ob die 1 % Regelung nur für Neuwagen gilt oder auch für Gebrauchtwagen. Wie kann ich eingeben, dass ich insgesamt 4 Auftraggeber habe zu denen ich fahre oder muß ich ein Fahrtenbuch führen?


    Was bedeutet die Abschreibung 20 / 80 (im Programm wird bei der Eingabe automatisch 80 % vorgeschlagen?


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon im voraus ?( ?( ?(

  • Die 1%-Regelung gilt nur für Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen von Arbeitgeber gestellt bekommen. Bei Selbständigen muss der Privatanteil nachgewiesen werden (Fahrtenbuch oder sonstige plausible Unterlagen), anhand dessen dann der Privatanteil mit Umsatzsteuer entnommen wird (sofern das Fahrzeug als betrieblich zugeordnet wurde).

    • Offizieller Beitrag

    Die 1%-Regelung gilt nur für Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen von Arbeitgeber gestellt bekommen.

    Wo hast Du denn das her? ?(


    Ich habe leider nirgends etwas gefunden ob die 1 % Regelung nur für Neuwagen gilt oder auch für Gebrauchtwagen.

    Die 1%-Regelung ist auf alle Pkws anwendbar, beim Gebrauchtfahrzeug eben Bruttolistenpreis eines vergleichbar ausgestatteten Neufahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich.



    Zu dem Problem, wann ein Fahrzeug als Unternehmensvermögen behandelt werden kann und wann es zwingend als solches behandelt werden muss, solltest Du mal etwas intensiver recherchieren.