Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem bei der Eingabe außergewöhnlicher Belastungen / Unterstützung Bedürftiger:
Unsere Tochter, seit Juli 2013 25 Jahre, Masterstudentin Biologie, auswärtige Unterbringung, wird von uns unterstützt. Seit August kein Kindergeld, kein Bafög, einen steuerfreien 400€- Minijob vom 01.01-31.12.. Wir bezahlten für sie 2013 für Miete, Nahverkehr, Semestergebühr, „Ersatzkindergeld“, Versicherungen usw.
Krankenkassenbeitrag wurde von ihr selbst bezahlt.
Ab August können wir pro Monat 677,50€ ansetzen, also 3387,50€. Berücksichtigt werden aber nur 2298€. Ist das so richtig? Wir dachten das der volle Betrag berücksichtigt wird. Mit dem Minijob kann es nicht zusammen hängen. Wenn ich diesen lösche erscheint die gleiche Summe bei der Berücksichtigung.
Da wir in der Gesamtsumme für die 5 Monate über den anzusetzenden Betrag liegen, können wir zum Beispiel ein Fernglas (460€), was sie für Beobachtungen im Rahmen des Studiums (Ornithologie), benötigt hat, auch bei unseren Werbungskosten / sonstige Ausgaben mit berücksichtigen?
Im Voraus vielen Dank für Eure hilfreichen Vorschläge zur Lösung unseres Problems.