Betriebseinnahme erfasst, Fehlermeldung : Die vereinnahmte Umsatzsteuer kann nicht kleiner sein als 7% der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen

  • Hallo zusammen,


    bitte um Hilfe bei Ausfüllen der Steuererklärung für 2012 (Sparbuch 2013). Ich bin Arbeitnehmer, habe aber noch ein Geschäft (Gewinn- und Verlust-Rechnung). Jetzt habe ich den Gewinn bei Gewerbebetrieb/Einnahmen-Überschuss.../Betriebseinnahmen erfasst (hat die ganzen Jahre auch so funktioniert). Den Gewinn bekomme ich von meinem Steuerberater in dem Jahresabschluss ausgewiesen.
    Wenn ich nun auf Steuererklärung abgeben drücke, dann bekomme ich die Fehlermeldung :
    Die vereinnahmte Umsatzsteuer kann nicht kleiner sein als 7% der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen



    Eine Bitte, ich kenne mich mit Steuer usw. nicht besonders aus. Ich hätte gerne einen Hinweis, was ich zu tun habe, bzw. welchen Wert ich in welches Feld füllen muss.


    Danke im voraus.


    Gruß
    kadu1

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt habe ich den Gewinn bei Gewerbebetrieb/Einnahmen-Überschuss.../Betriebseinnahmen erfasst (hat die ganzen Jahre auch so funktioniert).

    Wenn ich nun auf Steuererklärung abgeben drücke, dann bekomme ich die Fehlermeldung : Die vereinnahmte Umsatzsteuer kann nicht kleiner sein als 7% der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen

    Verstehe ich Dich richtig, Du hast den Gewinn bei den Betriebseinnahmen erfasst und hast darüber hinaus noch etwas zur Umsatzsteuerpflicht angegeben?

  • Hallo kadu1,
    wenn die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereits anders erstellt wurde, dann gibst du doch genau das im Programm an.
    Unter Gewinneinkünfte > Einkünfte aus Gewerbebetrieb > Laufende Einkünfte.
    Dort kannst du anklicken, dass die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereits anders erstellt wurde. Sodann kannst du die Laufenden steuerpflichtigen Einkünfte erfassen.
    Wenn die Gewinn- und Verlustrechnung mittels Bilanz erstellt wurde, kannst du die laufenden steurpflichtigen Einkünfte in das Summenfeld eintragen. Du musst dann aber auch noch angeben, dass die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG (Bilanz) erfolgte. Das vermute ich bei dir, da du was von "Jahresabschluss" schreibst.


    Die Abgabe des amtlichen Formulars (Anlage Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist nur erforderlich, wenn der Gewinn oder Verlust der laufenden Einkünfte mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) erfolgt.
    Wenn du die Angabe der laufenden steuerpflichtigen Einkünfte in das Feld macht, wird der Wert entsprechend in die Anlage G gedruckt.


    Im Programm ist das aber auch alles in den Hilfetexten auf der rechten Seite beschrieben.


    Grüße

  • Hallo Blumenkind,


    super, ich danke dir, es hat geklappt.
    Ganz einfach, der Betrag war an der richtigen Stelle, ich habe nur deine Anweisung befolgt:
    Dort kannst du anklicken, dass die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereits anders erstellt wurde.




    Gruß
    Kadu1