Versteuerung des Job Tickets bei Fahrtätigkeit

  • Hallo,


    habe mich jetzt schon durch viele Vorschriften und Forenbeiträge gelesen und komme einfach nicht auf eine Lösung, von der ich 100% sagen kann, dass sie richtig ist:


    Ausgangslage:
    - Angestellter bei der DB Regio
    - Bezug des Jobtickets
    - der Geldwerte Vorteil wird auf meiner Februarabrechung angegeben (über 1000€), pauschal versteuert, und ich bekomme einen Anteil der pauschalen Steuer abgezogen
    - das Jobticket hat selber keinen Geldbetrag aufgedruckt, bzw. steht dort "0,00€"
    - durch meine Fahrtätigkeit muss ich die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit als Reisekosten angeben
    - die Fahrten die ich mit dem PKW durchführe rechne ich mit dem tatsächlichen Weg und der Pauschale von 30 cent (soweit kein Problem)
    - das Wiso-Steur-Sparbuch sagt mir, dass ich den Geldwerten Vorteil des Jobtickets ausgleichen muss, indem ich die Kosten angebe


    Frage:
    Wie gebe ich diese Kosten nun an:



    Variante 1:
    - ich rechne wie beim Auto den tatsächlichen Weg mit der Pauschale ? (Ist das erlaubt, darf man das, ist eine Wahlmöglichkeit vorgesehen? Oder muss man die tatsächlichen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel bei den Reisekosten angeben)


    Variante 2:
    - ich Gebe den Geldwerten Vorteil des Jobtickets als Ausgaben an? Dabei stellt sich die Frage wie ich den Beleg für das Finanzamt "erstelle" (auf dem Jobticket steht ein Betrag von 0, und auf meiner Februarabrechung steht der Betrag des Jobtickets als Arbeitslohn)


    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass Variante 2 der richtige Weg ist, wobei sich für mich die dringende Frage auftut, wie ich diese Kosten richtig Beleg.


    Und bitte noch einmal bedenken:
    Es geht hier um Fahrtkosten zwischen Wohung und Arbeit als Reisekosten!


    Danke schon mal für eure Hilfe.
    Grüße Markus

  • Hallo,


    wenn
    bei Ihnen, der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach
    Reisekostengrundsätzen abzurechnen ist, dann müsste der Eintrag für das
    Jobticket in der Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
    Sie sollten zunächst mit der Pendlerpauschale (einfacher Weg) arbeite, um den Wert des Jobtickets auszugleichen. Dazu zusätzlich eine Reisekostenabrechnung erstellen. Mit Ihren gesamten Fahrten.
    Dann zum Finanzamt gehen und den Sachverhalt erklären und schauen, was die dazu sagen.


    Adam K.

  • Mit der Pendlerpauschale komme ich auf einen höheren Betrag als mit den Reisekosten. Mir wäre es auch lieber und einfacher das so abzurechnen. Da ich aber eine Fahrtätigkeit ausübe, muss ich meine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit als Reisekosten ansetzen (Mein Arbeitgeber sieht das aber nicht so und versteuert das Jobticket "normal" als hätte ich eine regelmäßige Arbeitsstätte).


    Ich glaube das mich das Finanzamt an einen Steuerberater schicken wird und dazu keinerlei Auskunft geben wird (die Besonderheit des Falls wird, denke ich, auch dadurch deutlich, dass bis jetzt keine eindeutige Antwort auf mein Problem gepostet wurde.)


    Falls jemand doch noch weiterhelfen kann wäre ich echt dankbar. Ansonsten belibt mir wohl nur das Prinzip des Ausprobierens.

    • Offizieller Beitrag

    Kosten der Auswärtstätigkeiten müssen auch als solche angesetzt werden. Liegen keine Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte vor, dann wird der geldwerte Vorteil Jobticket eben nachversteuert. Kommt in der Summe aber doch auf dasselbe heraus. Ob ich die Kilometerpauschalen für Auswärtstätigkeiten um 1.000€ kürze oder, ob ich diese voll ansetze und 1.000€ dem Bruttoarbeitslohn hinzurechne, ergibt dieselben Einkünfte. Ein Unterschied könnte sich nur ergeben, wenn die Fahrtkosten anlässlich Auswärtstätigkeiten weniger als 1.000€ betragen.

  • ... Ob ich die Kilometerpauschalen für Auswärtstätigkeiten um 1.000€ kürze oder, ob ich diese voll ansetze und 1.000€ dem Bruttoarbeitslohn hinzurechne, ergibt dieselben Einkünfte. Ein Unterschied könnte sich nur ergeben, wenn die Fahrtkosten anlässlich Auswärtstätigkeiten weniger als 1.000€ betragen.

    Soll das heißen, dass ich (obwohl ich die meiste Zeit mit dem Zug zur Arbeit fahre) diese Fahrten (ähnlich wie Fahrten zwischen Wohung und Arbeit) pauschal ansetzen darf (weil Reisekosten => mit der Hin- und Rückfahrt).


    Wenn ich nur die noch real anfallenden Kosten nehme (mit dem Auto muss ich nur fahren wenn ich mal um 3 Uhr Dienstbeginn habe) komme ich nämlich nur auf einen Betrag von ca. 600€?

    Einmal editiert, zuletzt von Skarum () aus folgendem Grund: doppeltes Zitat

  • Ein Unterschied könnte sich nur ergeben, wenn die Fahrtkosten anlässlich Auswärtstätigkeiten weniger als 1.000€ betragen.

    Also nocheinmal eine Konkrete Frage, auf die ein "Ja" oder "Nein" doch möglich sein müsste:


    Ich habe durch das Jobticket einen Geldwerten Vorteil von 1000€.


    Kann ich diese 1000€ dann auch als Aufwand geltend machen (Reisekosten)? Kann ich diese Kosten mit meiner Lohnabrechung Belegen?


    Grüße Markus