Versicherungsberatung (Honorarberatung) zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung/-rentenversicherung

  • Guten Tag,
    ich habe dieses Jahr eine Beratung auf Honorarbasis zum Thema Berufsunfähigkeitsrentenversicherung "genossen".
    Der Versicherungsberater hat mir eine Rechnung erstellt mit dem Hinweis, dass ich den Betrag von der Steuer absetzen kann.


    Ist dies korrekt und wenn ja, unter welcher Position muss das im WiSo-Programm aufgeführt werden?


    Schönen Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Überhaupt schon mal im Steuersparbuch nachgelesen? Bleibt doch eigentlich gar keine große Auswahl. Man muss sich nur der Reihe nach durchklicken.
    "Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten und Ersatzleistungen" <> "Ausgaben zu Renten" <> 1.Alternative "Ausgaben für Rentenberater"

  • Danke für den Hinweis.
    Ich bin jedoch Arbeitnehmer und noch kein Rentenbezieher; deswegen hätte ich es jetzt nicht unter "Ausgaben zu Renten" vermutet.
    Wenn ich die Ausgaben in dem genannten Feld eingebe, muss ich die Ausgaben ja noch zuordnen. Das funktioniert also nicht.


    Hat noch jemand einen Hinweis, wo ich die Ausgaben einer Honorarberatung zum Thema Berufsunfähigkeit absetzen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin jedoch Arbeitnehmer und noch kein Rentenbezieher; deswegen hätte ich es jetzt nicht unter "Ausgaben zu Renten" vermutet. Wenn ich die Ausgaben in dem genannten Feld eingebe, muss ich die Ausgaben ja noch zuordnen.

    Du trägst die Ausgaben für die Rentenberatung ganz normal als (vorweggenommene) Werbungskosten zu den Renteneinkünften ein. Bei mir funktioniert das einwandfrei und zeigt dir dann negative Einkünfte i.S. § 22 EStG in Höhe der eingetragenen Kosten an.

  • Hallo,
    ich hab ein ähnliches Problem. Hatte auch ein Rentenberater wegen EU-Rente konsultiert und wenn ich den Betrag unter Ausgaben zu Renten -> "Ausgaben für Rentenberater" eintragen möchte geht das nicht. Das Programm verlangt eine Zuordnung, die aber nicht geht, da ich keine Rente beziehe.


    Erfolgt eintragung eventuell doch wo anders? Vieleicht bin ich ja auch nur zu blöd um das Programm zu bedienen.
    Danke schon mal für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Vieleicht bin ich ja auch nur zu blöd um das Programm zu bedienen.


    Du musst die Ausgaben für die Rentenberatung unten im Eingabebereich noch dem Bereich EU-Rente mit Betrag zurechnen. Sagt das Sparbuch doch eigentlich alles ganz genau. Man sollte auch einmal die Hinweise hinter den Fragezeichen bzw. auch die "Fehlermeldungen" selber konkret lesen.

  • Danke für die so schnelle Antwort.
    Habe jetzt den Betrag oben unter Zuordnung Rentenberater eingetragen. Danach unten bei Leibrente (gleich erster Punkt bei den Zuordnungen), danach gilt er da als zugeordnet. Ich hoffe EU-Rente fällt unter den Leibrenten.
    Unter Renten und andere Leistungen habe ich keine Rente angegeben, da ich keine Rente beziehe.
    Bin immer noch etwas verunsichert, ob dies soweit korrekt ist.

    • Offizieller Beitrag

    Bin immer noch etwas verunsichert, ob dies soweit korrekt ist.

    Pastt schon, Du musst ja eh die Begründung und den Belegnachweis der Erklärung beifügen.

  • Hallo,


    ich möchte gerne meine Honroarberatung zu meiner Berufsunfähigkeitversicherung steuerlich geltend machen und in Wiso Steuer 2014 angeben.
    Leider finde ich diesbezüglich keine Möglichkeiten.


    Ein anderer Thread im Forum verweist auf die Angabe unter "Rentenberater" in der Software Steuer Sparbuch.


    Gibt es keine Möglichkeit, diese Ausgabe in der Version Wiso Steuer 2014 anzugeben?


    Vielen Dank.
    Mit freundichen Grüßen


    Olm

  • Ich meine damit, dass ich einen Honorarberater beauftragte, mich hinsichtlich Berufsunfähigkeitsversicherungen zu beraten, Angbeote einzuholen und zu vergleichen und schlussendlich eine abzuschließen.

    • Offizieller Beitrag

    Da die Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich privat veranlasst ist, sind m.E. auch etwaige Beratungskosten in diesem Zusammenhang privat veranlasst. Also nicht abziehbar.

    • Offizieller Beitrag

    Da die Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich privat veranlasst ist, sind m.E. auch etwaige Beratungskosten in diesem Zusammenhang privat veranlasst. Also nicht abziehbar.

    Hat sich da an der Rechtgrundlage im Vergleich zu damals etwas geändert? :S

    • Offizieller Beitrag

    Seinerzeit habe ich das wohl auf den Zusatz "..rentenversicherung" im Text gestützt und es als Rentenberatung gesehen. Würde ich jetzt definitiv anders sehen, nachdem ich es mir noch einmal durchgelesen habe. Wenn es da ebenfalls um eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehen, würde ich es ebenso sehen. Wäre ja bei einer Beratungsgebühr für eine Risikolebensversicherung auch nicht anders.


    Habe da gerade noch etwas gefunden:
    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Beratungs-, Prozeß- und ähnlichen Kosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen - BMF-Schreiben vom 16.10.97, BStBl. 1998 I S. 126.pdf


    Eindeutig keine Abzugsmöglichkeit.


    Ich lege die beiden Threads dann mal lieber zusammen, damit weitere Missverständnisse vermieden werden.



    Edit:
    Du hast aber auch ein Gedächtnis. :thumbsup:

  • Was ist hinsichtlich der Absetzbarkeit zu diesem Text zu sagen?


    "Honorarberatung bzw. Versicherungsberatung und Rentenberatung kann
    steuerlich absetzbar sein. Dies geht aus dem BMF-Schreiben vom
    20.11.1997 betreffend der Einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Beratungs-, Prozess- und ähnlichen Kosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen, dessen Aktualität zuletzt wieder im BMF-Schreiben vom 9. April 2013 bestätigt wurde.


    Demnach sind Aufwendungen dann als Werbungskosten absetzbar, wenn Sie
    wirtschaftlich mit der Erzielung von Einkünften in Zusammenhang stehen.
    Dabei dürfen die Aufwendungen nicht der Kapitalbildung gelten. Dies ist
    regelmäßig der Fall, wenn die Beratung sich auf eine Lebensversicherung
    mit Kapitalwahlrecht oder Kündigungsrecht bezieht.


    Die Beratungen zu folgenden Versicherungen sind hingegen regelmäßig
    als Werbungskosten absetzbar, da sie lediglich ein Risiko absichern und
    eine Vermögensbildung ausgeschlossen werden kann:


    • private Rentenversicherung, Rürup
    • Erwerbs- & Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Unfallversicherung"

    Quelle: http://www.stelter-finanzberat…ung-steuerlich-absetzbar/
    Ist die Aussage verlässlich?

    • Offizieller Beitrag

    Ich lege die beiden Threads dann mal lieber zusammen, damit weitere Missverständnisse vermieden werden.

    Ja, das ist sicher ratsam. :thumbsup:


    Du hast aber auch ein Gedächtnis.

    Das Forum, nicht ich. ;)
    Habe einfach mal mittels Forumssuche geschaut, auf welchen Thread sich Grubenolm hatte beziehen können (er hat das ja leider nicht gemacht) und haben einfach mal nach "Rentenberater" gesucht.

  • Bevor ich einen neuen Thread zu einem ähnlichen Thema eröffne, wärme ich diesen hier noch mal auf.


    Ich war letztes Jahr auch bei einem Honorarberater und habe über ihn verschiedene Geldanlagen und Versicherungen abgeschlossen. Dafür habe ich eine Honorargebühr an ihn gezahlt, sagen wir 500 €. Darüber habe ich eine Rechnung erhalten. Mein Honorarberater teilte mir mit, dass ich den Rechnungsbetrag Jahr für Jahr von der Steuer absetzen kann. Sobald meine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag von 801 € übersteigen, kann ich die fällige Kapitalertragssteuer mit der Honorargebühr verrechnen, bis die gesamten 500 € irgendwann aufgebraucht sind.


    Beispiel:
    1000 € Kapitalerträge in 2015, also 199 € über Sparer-Pauschbetrag.
    25 % Kapitalertragssteuer: 49,75 €
    5,5 % Solidaritätszuschlag: 2,74 €
    8 % Kirchensteuer: 3,98 €
    Steuern in Summe: 56,47 €



    Jetzt soll ich diese 56,47 € nicht zahlen müssen, sondern von den 500 € Honorargebühr abziehen können. Damit bleiben noch 443,53 € "Guthaben" für die nächsten Jahre. Und so soll ich keine Kapitalertragsteuer in den nächsten Jahren zahlen müssen, bis das "Guthaben" aufgebraucht ist. Laut meinem Honorarberater haben das schon viele seiner Kunden so gemacht und es wurde vom Finanzamt akzeptiert. Er beruft sich dabei auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.12.2005 und dort auf den Punkt 56:


    Zitat

    Eine Vermittlungsprovision, die vom Versicherungsnehmer aufgrund eines gesonderten Vertrages an einen Versicherungsvermittler erbracht wird, ist bei der Berechnung des Unterschiedsbetrags ertragsmindernd anzusetzen. Für Zwecke der Kapitalertragsteuer ist es erforderlich, dass der Steuerpflichtige die Zahlung der Provision an den Vermittler gegenüber dem Versicherungsunternehmen belegt.

    Einen weiteren Beitrag zu dem Thema habe ich hier gefunden.




    Ich bin da noch ein wenig skeptisch, will es aber probieren. Bloß weiß ich nicht, wie ich das im WISO steuer:Sparbuch 2016 eintragen kann. Die Kapitalerträge habe ich unter "Zinsen, Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte" -> "Zinsen und andere Kapitalerträge" -> "Steuerbescheinigungen" eingetragen.