Ich habe mich im November 2001 selbständig gemacht (freiberuflicher WebDesigner). Nun bin ich in den letzten Zügen meiner Umsatzsteuer- und Einkommenssteuererklärung. Ich habe gelesen, daß man Wirtschaftsgüter, die man schon vorher besaß und jetzt für die selbständige Tätigkeit nutzt, in den Betrieb einbringen kann. Ausschlaggebend ist hier wohl das EStG § 6 Abs. 2. Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Ich habe alle Wirtschaftsgüter innerhalb der letzten 3 Jahre angeschafft, aber einige Güter kosteten mehr als 800,- DM. Muß ich trotzdem AfA ansetzen oder kann ich die vollen Anschaffungskosten verwenden?
2. Ich habe für einige Sachen keine Belege mehr (Computer, Fachbücher usw.). Ich weiß nur ungefähr, wann ich es gekauft habe. Bin ich gezwungen, eine Quittung bzw. einen Beleg vorzulegen?
3. Reicht es, wenn ich ein Verzeichnis mit allen eingebrachten Wirtschaftsgütern erstelle und dann die Gesamtsumme (minus der gezahlten Vorsteuer) als Aufwand in die Einnahme-Überschuß-Rechnung erwähne?
Vielen Dank für Eure Antworten und Hilfen.
rene