Doppelbesteuerungsabkommen USA

  • Hallo


    meine Mutter ist Rentnerin und lebt seit August 2013 wieder in Deutschland. Davor hat sie in den USA gelebt. Ihre Rente (gesetzliche & betriebliche) hat sie in Deutschland erhalten, allerdings hat sie in den USA 2013 Steuern bezahlt. Für 2013 hat sie von der Pensionskasse Hoechst eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Wenn ich die Daten jetzt in das WISO Program eingeben, hat sie eine erhebliche Nachzahlung. Hier meine Fragen:


    1. Kann ich diese Doppelbesteuerung im WISO Steuerprogramm irgendwo vermerken, damit meine Mutter nicht für das Jahr 2013 eine Steuernachzahlung hat. Dies durfte ja eigentlich nicht sein, da Ihr Einkommen(Rente) ja bereits in den USA versteuert wurde.


    2. Ich habe irgendwo gelesen, dass nicht das lokale FA für diese Art von Besteuerung zuständig ist, sondern dass das FA Neubrandenburg zuständig ist. Stimmt das? Muss ich die Steuererklärung meiner Mutter auch dort einreichen?


    Vielen Dank für die Hilfe!


    maggi1970

    • Offizieller Beitrag

    Steuerpflicht: Rente im Ausland beziehen


    Mit dem Finanzamt Neubrandenburg hast Du bei Lebensmittelpunkt USA überhaupt nichts zu tun. Ansonsten hättest Du ja in den Vorjahren schon von denen gehört.


    Du bist mit Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland hier wieder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig geworden. Die ab diesem Zeitpunkt erzielten Einkünfte, auch die der Renten unterliegen somit ganz normal im Rahmen der Einkunftsermittlung der deutschen Einkommensteuer. Die davor im Jahr 2013 erzielten deutschen Renteneinkünfte unterliegen m.E. dem Progressionsvorbehalt i.S. § 32b EStG und sind entsprechend der allgemeinen Regeln nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln.