Abtretung Altersvorsorgevertrag / Ansetzbarkeit Wohngebäudeversicherung

  • Guten Abend zusammen,




    im Rahmen der ESt-Erklärung für 2013 sind mir folgende Fragen gekommen:




    1.) Altersorsorgebeiträge ("Riester-Beiträge"):


    Abschluss eines Altersvorsorgevertrages mit monatlicher Beitragsleistung


    Dieser Altersvorsorgevertrag wurde im Rahmen einer EFH-Finanzierung in 2012
    abgeschlossen und zugleich an die kreditgebene Bank abgetreten
    (Sicherheit).


    Es handelt sich bei der Kreditart um ein "endfälliges Darlehen". Das
    Objekt wird von uns selbst genutzt.




    Können die geleisteten Altersvorsorgebeiträge als "Tilgungsleistungen"
    mit angegeben/angesetzt werden?


    Sind die Bedingungen des §82 EStG Abs. 1 erfüllt? (Aus meiner Sicht ja, aber
    ich bin da kein Experte ;-))




    2.Absetzbarkeit Wohngebäudeversicherung:


    Ist die Prämie für die WohngebäudeV ein als Sonderausgaben abzugsfähiger
    Versicherungsbeitrag?




    Danke u. viele Grüße


    steuerfisch

    • Offizieller Beitrag

    Können die geleisteten Altersvorsorgebeiträge als "Tilgungsleistungen" mit angegeben/angesetzt werden? Sind die Bedingungen des §82 EStG Abs. 1 erfüllt? (Aus meiner Sicht ja, aber ich bin da kein Experte ;-))

    Das sollte sich doch aus der Bescheinigung des Trägers ergeben.


    Ist die Prämie für die WohngebäudeV ein als Sonderausgaben abzugsfähiger Versicherungsbeitrag?

    Nein, Sachversicherungen sind nicht im Rahmen der Sonderausgaben ansetzbar.

  • Normalerweise ja. Ich bekomme von dem gleichen Träger Bescheinigungen (nach §92 EStG) für alle anderen, laufenden Altersvorsorgeverträge. Nur zu dem o. g. Vertrag erhalte ich -bis auf einen Jahreskontoauszug - nichts weiter.


    Dabei leiste ich auch für den abgetretenen Altersvorsorgevertrag meine monatlichen Beträge. Ich werde mich sonst einmal direkt an den Träger wenden, die sollten auskunftsfähig sein?!