Grunderwerbsteuer bei vermieteter Immobilie

  • Hallo, kann mir jemand helfen. Ich habe 2013 eine Wohnung angeschafft, die ab 2014 vermietet wurde. Ich lese im Internet, dass die Grunderwerbsteuer entweder auf die Anschaffungskosten zu legen ist und somit abgeschrieben wird, oder dass man diese Steuer direkt bei den Werbungskosten absetzen kann. Wenn das so ist,wo kann ich bei WISO die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten eintragen und direkt absetzen?


    Danke für die Hilfe
    Hans35

    • Offizieller Beitrag

    Ich lese im Internet, dass die Grunderwerbsteuer entweder auf die Anschaffungskosten zu legen ist und somit abgeschrieben wird, oder dass man diese Steuer direkt bei den Werbungskosten absetzen kann.

    Wo hast Du das gelesen? Du verwechselt da vermutlich etwas mit der Grundsteuer. Die Alternative mit "oder" kannst Du bei der Grunderwerbsteuer ruhig wieder vergessen.

  • Wo hast Du das gelesen?


    Danke erst mal für die schnelle Reaktion. Ich habe die Möglichkeiten bei "helpster.de" gelesen. Da steht: Wenn man mit der gekauften Imm. steuerpflichtige Einkommen erzielen will, wird die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten gezählt.....


    Bei einer Vermietung von Haus oder Wohnung wird die Grunderwerbsteuer von Einkünften aus Vermietung und Verp. als Werbungskosten abgesetzt.


    Das hat mich etwas unsicher gemacht. Aber ich werde den Betrag auf den Kaufpreis rechnen und dann über die Jahre abschreiben.


    Gruß
    Hans35

    • Offizieller Beitrag

    Bei einer Vermietung von Haus oder Wohnung wird die Grunderwerbsteuer von Einkünften aus Vermietung und Verp. als Werbungskosten abgesetzt.

    Das war noch nie so und wird auch niemals so sein, da es sich insoweit um Erwerbsnebenkosten bzw. Anschaffungskosten handelt, die gemäß Kaufpreisanteilen den Kosten des Grund und Bodens sowie denen des Gebäudes anteilig zuzurechnen sind.


    Wenn man zitiert, dann sollte man auch den direkten Link zur Fundstelle einfügen.

    • Offizieller Beitrag

    Vergess ganz schnell, was da steht. M.E. ist das kompletter Blödsinn. Sorry, aber anders kann man es wirklich schon nicht nennen.

  • Hallo, ich greife das Thema mal auf, wie wird die Grunderwerbssteuer dann richtig abgesetzt? Ich stelle mir gerade auch die Frage, habe eine vermietete Wohnung gekauft und will nun die Grunderwerbssteuer absetzen.
    Läuft das dann über die Abschreibung?

  • Der Kaufpreis einer Immobilie setzt sich zusammen aus einem Grundstücks- und einem Gebäudeteil. Nur der Gebäudeteil fliest in die Abschreibung ein. Dazu gehört auch der entsprechende Anteil an den Kaufnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, etc.).
    Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man die Ausgabe für einen Steuerberater nicht scheuen.


    Hi

  • Der Kaufpreis einer Immobilie setzt sich zusammen aus einem Grundstücks- und einem Gebäudeteil. Nur der Gebäudeteil fliest in die Abschreibung ein. Dazu gehört auch der entsprechende Anteil an den Kaufnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, etc.).
    Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man die Ausgabe für einen Steuerberater nicht scheuen.


    Um die Kosten des Steuerberaters gehts ja nicht, benutze seit Jahren WISO und zieh immer die letzte Steuer rein und übernehme die Daten. Das funktioniert spitz nur leider kommt jetzt das Thema Wohnung mit dazu und im Grunde sind das auch nicht so viele Positionen wo man ausfüllen muss.


    Also mach ich nun eine lineare Abschreibung und geb als Betrag Kaufpreis + Notarkosten + Grundbuchkosten + Maklerkosten + Grunderwerbssteuer an, richtig?
    Was mich nur stutzig mach ist, ich kann unter Immobilie --> Werbungskosten auch wieder Notarkosten und Grundbuchamt Kosten angeben und wenn ich das dort mache wäre es doch doppelt drin!?

    • Offizieller Beitrag

    ich kann unter Immobilie --> Werbungskosten auch wieder Notarkosten und Grundbuchamt Kosten angeben und wenn ich das dort mache wäre es doch doppelt drin!?

    Du solltest mal genauer nachlesen und vielleicht auch die Infokästchen anklicken. Man unterscheidet zwischen Erwerbsnebenkosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit der Finanzierung. Und sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt stellen sowohl für das eine als auch für das andere eine Rechnung bzw. weisen die Rechnungsbestandteile entsprechend aus. Zuordnen musst Du es dann schon.