Doppelte Haushaltsführung - Flüge im voraus gebucht

  • Hallo liebe Community,


    ich habe ein Problem bei der doppelten Haushaltsführung, da ich mich dieses Jahr das erste Mal darum kümmern muss. Ich habe letztes Jahr (2013) schon Flüge im voraus für den Anfang des aktuellen Jahres gebucht und habe nun die Rechnungen vor der Nase. Eigentlich bin ich mir sicher, dass das Rechnungsdatum entscheidend ist und somit 2013 einzutragen ist, aber ich bin mir nicht zu 100% sicher. Kennt sich da jemand aus?


    Danke & Gruß

  • Hallo subprime,
    für den Abzug ist der Zeitpunkt der Zahlung (§ 11 Absatz 2 EStG) wichtig. Wann das Rechnungsdatum ist, ist egal.
    Wenn du die Rechnung im Jahr 2013 bezahlt hast, dann gehört das auch in deine Steuererklärung für 2013.
    Grüße