Wo Rückdeckungsversicherung eintragen?

  • Hallo Leutz,
    mein Arbeitgeber zahlt die Vermögenswirksamen Leistungen nicht mehr wie bisher in einen Bausparvertrag sondern in eine Zusatzversicherung zur Altersvorsorge.
    Wo bitte trage ich denn diese Informationen, z.B.meinen Anteil, der mir monatlich vom Gehalt abgezogen wird, in meine Steuererklärung ein?


    greeetz Will

  • Hallo,


    abhängig vom Durchführungsweg wird ggf. bei einer Entgeltumwandlung die steuerliche Anrechenbarkeit bereits mit der (geringeren) entrichteten Lohnsteuer vorweggenommen, so dass hier keine weitere Eingabe nötig ist. Steht im Vertrag Direktversicherung oder Pensionskasse nach § 3.63 EStG ist keine Eingabe nötig.
    Steht jedoch im Vertrag was von § 10 a EStG, dann muss der Anbieter eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Die mitgeteilten Daten würden dann unter "Allgemeine Ausgaben"->"Versicherungen und Altersvorsorge"->"Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente)" erfasst werden.